12.10.2011 - 5.1 WagenHausBurg Hermannswerder - Stand der Verhan...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Klipp bringt die vorliegende Mitteilungsvorlage ein. Er verweist dabei insbesondere auf die dargestellte inhaltliche Prüfung und Bewertung des Konzeptes der WagenHausBurg sowie die zu betrachtenden Gesichtspunkte bezüglich der durch die Bewohner erwarteten Vertragsgestaltung über ein Erbbaurecht.

Auf die Nachfrage von Herrn Schüler, ob das erwähnte Konzept den Stadtverordneten zur Verfügung gestellt werden könne, verweist Herr Klipp darauf, dass dies allen Fraktionen zugegangen sei.

Die Frage von Herrn Kirsch zur Höhe der Miete und des Pachtzinses kann nicht beantwortet werden und wird nachgereicht.

In der sich anschließenden Diskussion fragt Frau Engel-Fürstberger nach den Gnden für das geforderte Zurücksetzen der Wagen und Frau Dr. Müller, ob es vorstellbar sei, dass im Zuge der Überarbeitung des Konzeptes doch noch ein Weg zum Erbbaurecht gefunden werden könne.

Herr Klipp entgegnet, dass dem grundsätzlich die in der Mitteilungsvorlage genannten rechtlichen Probleme entgegenstehen, dass, entgegen der jetzigen Miete ein Mehrfaches an Erbbauzins zu zahlen wäre und die Förderungsfähigkeit für dieses Projekt nicht gegeben sei. Das Zurücksetzen der WagenHausBurg begründe sich damit, dass diese jetzt im Außenbereich stehe.

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass Klarheit darüber zu schaffen sei, ob die WagenHausBurg an dem jetzigen Standort verbleiben könne. Auf den Hinweis von Herrn Klipp, dass seitens der Landeshauptstadt maximal ein fünfjähriger Pachtvertrag angeboten werde und in dieser Zeit nach einem Ausweichstandort zu suchen sei, meint er, dass darüber zu diskutieren sei, ob der jetzige Standort nicht doch der endgültige sein könne.

Im weiteren Verlauf werden die Argumente zur Notwendigkeit von Investitionen, zur Länge des Pachtvertrages  und zur Grundstücksverwertung ausgetauscht.

 

Herr Klipp fordert die Bewohner der WagenHausBurg auf, das Angebot anzunehmen, um dann gemeinsam mit der Stadt „zu gucken was gehe“. Die 5 Jahre Pacht seien im Angebot und nun das Bekenntnis der Bewohner gefragt. Nachdem die Vertreter der WagenHausBurg im Rahmen des gewährten Rederechts ihre Vorstellungen dargelegt haben, schlägt Herr Dr. Scharfenberg vor, die Verwaltung aufzufordern, eine langfristige Lösung an diesem Standort zu ermöglichen, wobei mit langfristig mehr als 5 Jahre gemeint sei. Herr Schubert spricht sich gegen eine Beschlussfassung aus, aber für ein klares Signal, dass die Mitteilungsvorlage nicht das sei, was mit dem Beschluss der Stadtverord-netenversammlung gewollt wurde. Frau Engel-Fürstberger betont, dass dies keine Frage von Sympathie sei, sondern eine Diskussion über Neuverschuldung und Grundstückswert. Sie finde es unseriös, ohne genaue Abwägung den Erhalt der WagenHausBurg an diesem Standort festzulegen. Herr Kirsch schließt sich dem an und sprich sich dafür aus, die alternative Wohnform zu erhalten – aber nicht auf einem Filetgrundstück der Stadt. Er halte die angebotenen nf Jahre für zumutbar und dann sollte man sich neu orientieren. Frau Müller-Preinesberger verweist auf Fragen der Stadtentwicklung und Verwertungsabsichten der Stadt.

Herr Schüler betont, dass das Unbehagen daraus resultiere, dass die Problemstellung schon länger bestehe und eine nachhaltige Lösung gesucht werden sollte. Nun sei entweder eine dauerhafte Lösung oder  eine Interimslösung zu insbesondere finanziell zumutbaren Konditionen anzubieten

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