26.10.2011 - 12 Umschuldung und ggf. vorzeitige Tilgung von Inv...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Exner bringt den Antrag ein und erläutert das Verfahren der Beratungsfolge auf Grund der Nachfrage von Herrn Teuteberg, warum dieser Antrag nicht vorab im Ausschuss für Finanzen behandelt wurde. Im Weiteren beantwortet er die Nachfrage von Frau Bankwitz bezüglich der Verzinsung, die maximal 5 % betragen dürfe und je nach Marktlage auszuhandeln sei. Auf die Nachfrage von Herrn Schüler zu den Risiken und Konsequenzen der Umschuldung verweist Herr Exner darauf, dass es sich hier um laufende Kredite handele, deren Zinsbindung auslaufe. Da diese Kredite nicht alle getilgt werden können, müsse die Stadt neue Vertragspartner finden und die Kredite zu möglichst günstigen Konditionen weiter laufen lassen.

Herr Teuteberg regt an, den Ausschuss für Finanzen auf die Beschlusslage hinzuweisen und nachzufragen, ob dieser Interesse daran habe, die Thematik ebenfalls zu diskutieren. Frau Bankwitz bittet, das Ergebnis der Umschuldung vorzulegen, was nach Auskunft von Herrn Exner Ende 2012/Anfang 2013 der Fall sein könne.

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

1.      Den für das Haushaltsjahr 2012 vorzunehmenden Umschuldungen der Investitionskredite i.H.v. maximal 22.134.915,08 EUR gemäß Anlagen 1 - 5 zu Anschlusstilgungen und Zinssätzen (nominal) von höchstens 5,0% bei einer maximalen Zinsbindungsdauer von 20 Jahren wird zugestimmt.
 

2.      Weiterhin erfolgt die Zustimmung zur alternativen Möglichkeit Darlehen gemäß Anlage 6 i.H.v. maximal 505.249,78 EUR ggf. auch vorzeitig zu tilgen.

 

3.      In Umsetzung des haushaltsbegleitenden Beschlusses 2010 (H 3) zur Optimierung des Schuldenmanagements können weiterhin grundsätzlich Forwarddarlehen abgeschlossen werden, wenn dies aufgrund der erwarteten / prognostizierten Zinsentwicklung als betriebswirtschaftlich sinnvoll erscheint.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen