21.12.2011 - 12 Erhebung einer Kommunalverfassungsbeschwerde ge...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Exner erläutert, dass sich die anderen kreisfreien Städte bereits entschieden haben, Klage einzureichen. Er verweist auf die Kassenkreditvolumen der kreisfreien Städte, die gemeinsam bei derzeit fast 400 Mio. € liegen. Bei der Verfassungsbeschwerde handle es sich nicht um eine „Zahlungsklage“, vielmehr werde das FAG-Gesetz überprüft. Für Details verweist er auf das Gutachten des Rechtsanwalts Dombert.

 

Herr Scharfenberg ist überrascht über die Klage, da die kreisfreien Städte noch nie so vorgegangen seien. Die Ansatzstaffel sei gerade erst erhöht worden. Potsdam profitiere mit 15 Mio. € zusätzlicher allgemeiner Schlüsselzuweisungen. Das müsse man zur Kenntnis nehmen. Außerdem geben es Ausgleich für den Hauptstadtvertrag. Er hält von der Klage daher nichts.

 

Herr Schubert erklärt, der Vorlage auch nicht zustimmen zu können, da es der LHP gut gehe. Eine solche Klage wäre ein falsches Signal.

 

Frau Bankwitz kann nachvollziehen, dass gegen die Klage Einwände der Fraktionen erhoben werden, die die rot-rote Landesregierung stellen. Gleichzeitig verstehe sie die Verwaltung, die die Finanzausstattung durch das Land kritisiert. Sie fragt nach den Kosten.

 

Herr Exner erläutert, dass das Gutachten der Anwaltskanzlei 50.000 € gekostet habe, die sich die kreisfreien Städte teilen. Er verweist nochmal darauf, dass das Problem für Potsdam bei den investiven Schlüsselzuweisungen läge. Bleibe es bei den Entscheidungen der Landesregierung, werde Potsdam in den kommenden Jahren 16 Mio. € weniger Investitionsmittel zur Verfügung haben.

 

Herr Schüler hält den Ansatz von Rechtsanwalt Dombert für nachvollziehbar. Außerdem könne man die anderen kreisfreien Städte nicht im Regen stehenlassen.

 

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass seit Frühjahr 2011 mit den anderen kreisfreien Städte Gespräche zu dieser Problematik laufen würden. Auch mit den Fraktionen des Landtages und mit der Landesregierung wurde gesprochen. Das Verfassungsgericht könne wichtige Hinweise zur Novelle des FAG liefern, die 2012 ohnehin vorgesehen sei.

 

Herr Wegewitz fragt, ob ausgeschlossen sei, dass Potsdam bei einem Erfolg der Klage nicht schlechter dastehe. Herr Exner antwortet, dass man dies nicht ausschließen könne, da der Gesetzgeber auf Gerichtsurteile auch reagieren würde.

 

Frau Schröter meint, die Sache sollte politisch gelöst werden. Die Bemühungen des Landes sollte man zur Kenntnis nehmen. Die Landkreise würden über die Klage der kreisfreien Städte auch nicht glücklich sein.

 

Der Oberbürgermeister stellt noch einmal klar, dass nicht Potsdam allein klage. Die Interessen der kreisfreien Städte und der Landkreise seien oft gegensätzlich. Daher stehe die Landesregierung einer Klage auch aufgeschlossen gegenüber, da sie das Verhältnis der kreisfreien Städte zu den Landkreisen in der Systematik des FAG klären könnte.

 

Herr Scharfenberg meint, es sei eine Unsitte, den Weg über die Gerichte zu suchen. Es gebe schon jetzt die Entscheidung, die Hauptansatzstaffel zugunsten der kreisfreien Städte zu ändern. Er hält es für richtig, dass die investiven Schlüsselzuweisungen sinken, da die allgemeinen Schlüsselzuweisungen frei genutzt werden könnten – auch für Investitionen.

 

Herr Exner widerspricht. Die allgemeinen Schlüsselzuweisungen könnten eben nicht für Investitionen genutzt werden, da die Stadt einen defizitären Ergebnishaushalt habe.

 

Herr Schubert glaubt, dass mit der Klage kein Stich gemacht werden könnte. Vielmehr werde nur neuer Unmut gegenüber Potsdam erregt. Der zu verteilende Kuchen sei begrenzt.

 

Herr Schultheiß findet es interessant, dass diejenigen Parteien, die die Regierung im Landtag bilden, gegen die Klage sind. (Zwischenruf Oberbürgermeister: „Ich nicht!“; Zwischenrauf Frau Bankwitz: „Na Sie nicht, Sie sind ja unser aller OB!“) Herr Schultheiß spricht sich für die Klage aus.

 

Der Oberbürgermeister appelliert noch einmal daran, der Klage zuzustimmen und die geschlossene Phalanx der kreisfreien Städte nicht zu verlassen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den drei weiteren kreisfreien Städten Brandenburgs – Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) –  Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Finanzausgleichsgesetz 2011 (BbgFAG) vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg zu erheben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            7

Ablehnung:                            7

Stimmenthaltung:              0

 

Der Hauptausschuss lehnt den Antrag mit Stimmengleichheit ab.

 

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Anlagen zur Vorlage