21.12.2011 - 13 Beschluss zur Höhe des Kreditrahmens der Entwic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Klipp stellt fest, dass die Entscheidung, das Bornstedter Feld als Entwicklungsmaßnahme zu führen, richtig war. Er bittet daher diese positive Entwicklung fortsetzen zu können und der Höhe des Kreditrahmens zuzustimmen.

 

Frau Bankwitz stellt fest, dass die Beschlussvorlage Bezug auf einen Beschluss aus dem April nimmt. Herr Müller-Zinsius antwortet, dass die Höhe des Kreditrahmens unverändert bleibe, nur die Begründung – mit der Verlängerung der Maßnahme – sich geändert habe.  

 

             

 

Reduzieren

Der Hauptausschuss beschließt:

 

1.      Der Kreditrahmen der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH zur bedarfsbezogenen   Kommunalkreditaufnahme für die Entwicklungsmaßnahme beträgt für das Jahr 2011 höchstens 10.665.200,00 €. Eine bedarfsbezogene Kreditaufnahme hat möglichst dergestalt zu erfolgen, dass Sondertilgungsrechte in der Weise bestehen, dass am Ende der Entwicklungsmaßnahme lediglich das genehmigte Defizit in Höhe von 7.824.299,66 € durch die Stadt zu übernehmen ist.

 

2.      Der Oberbürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden gem. § 57 (2) BbgKVerf ermächtigt, den Kreditaufnahmen der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH innerhalb des beschlossenen Kreditrahmens für das Jahr 2011 schriftlich zuzustimmen.

 

3.      Gleichzeitig wird der Beschluss zur Höhe des Kreditrahmens der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH r das Jahr 2011 vom 27.04.2011 (11/SVV/0321) außer Kraft gesetzt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen