24.02.2011 - 5.1 Zuwendung STIBB e.V. - Kinderschutzarbeit 2011

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schweers bringt die Beschlussvorlage ein und begründet diese. Er informiert, dass sich im Jahr 2011 einige Bedingungen ändern. Ab 2011 wird es erstmalig in Deutschland ein Bundeskinderschutzgesetz geben. Dieses liegt im Entwurf vor und wird jetzt diskutiert, da aus fachlicher Sicht noch einige Kritikpunkte vorhanden sind.

Die Jugendämter haben zukünftig den Kinderschutz stärker zu kontrollieren.

Ein zweiter Punkt ist, dass seit dem vergangen Sommer andere Vergabevorgaben gelten, so dass jetzt nach VOL ausgeschrieben werden muss.

 

Herr Liebe spricht sich für den Beschluss der vorliegenden Drucksache aus. Die Facharbeitskreise sollten sich bereits jetzt schon mit dem Thema befassen, um sich den neuen Bedingungen zu stellen

 

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Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

Dem STIBB e.V. wird unter Haushaltsvorbehalt für die Kinderschutzarbeit eine Zuwendung in Höhe von 25.000,00 EUR für das Kalenderjahr 2011 gewährt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            11

Ablehnung:                             0

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=5518&TOLFDNR=67052&selfaction=print