24.02.2011 - 5.1 Zuwendung STIBB e.V. - Kinderschutzarbeit 2011
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 24.02.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Schweers bringt die Beschlussvorlage ein und begründet diese. Er informiert, dass sich im Jahr 2011 einige Bedingungen ändern. Ab 2011 wird es erstmalig in Deutschland ein Bundeskinderschutzgesetz geben. Dieses liegt im Entwurf vor und wird jetzt diskutiert, da aus fachlicher Sicht noch einige Kritikpunkte vorhanden sind.
Die Jugendämter haben zukünftig den Kinderschutz stärker zu kontrollieren.
Ein zweiter Punkt ist, dass seit dem vergangen Sommer andere Vergabevorgaben gelten, so dass jetzt nach VOL ausgeschrieben werden muss.
Herr Liebe spricht sich für den Beschluss der vorliegenden Drucksache aus. Die Facharbeitskreise sollten sich bereits jetzt schon mit dem Thema befassen, um sich den neuen Bedingungen zu stellen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,5 kB
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