18.06.2002 - 5 Gewaltschutzgesetz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 18.06.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
02/SVV/0335 Gewaltschutzgesetz
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Blume hat für
diesen Tagesordnungspunkt die Leitung der Ausschusssitzung übernommen.
Herr
Näder bringt den
Antrag ein und gibt eine kurze Erläuterung.
Frau
Melior erklärt,
dass seit dem 01.01.2002 das Gewaltschutzgesetz in Kraft ist.
Es gab
bereits Diskussionen am "Frauenstammtisch".
Sie macht
deutlich, dass die Stadt keine Unterkünfte für die Täter vorhalten kann.
Wichtig
ist es, einen Leitfaden für die Polizei zu erstellen.
Herr
Jakobs regt an, den
Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln. Es sollte auch festgehalten werden,
wann ein Bericht in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen soll.
Herr
Näder greift den
Vorschlag von Herrn Jakobs auf.
Frau
Gerber begrüßt den
Antrag, Sie macht deutlich, dass ein großer Bedarf vorhanden ist.
Frau
Dr. Lotz erinnert,
dass Gewalt u.a. auch in Ausnahmesituationen entsteht.
Sie kann
dem geänderten Antrag zustimmen.
Frau
Melior weist darauf
hin, dass ein Arbeitskreis gebildet wird. Die Stadt kann hier nur unterstützend
tätig werden.
Frau
Laabs fragt, wer
für die Koordinierung verantwortlich ist.
Frau
Melior erklärt,
dass die Koordinierung durch sie übernommen werden könne.
Herr
Jakobs schlägt vor,
den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln und um Berichterstattung im
Dezember 2002 in der StVV zu ergänzen.
Beschlusstext:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, auf welche Weise die Umsetzung des
„Gesetzes zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und
Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung"
durch die Stadt Potsdam unterstützt werden kann.
Der Stadtverordnetenversammlung soll im
Dezember 2002 berichtet werden.