18.06.2002 - 10 Belegungsbindungen nach Belegungsbindungsgesetz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Jugend, Soziales und Wohnen
- Datum:
- Di., 18.06.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau
Fisch bringt die
Beschlussvorlage ein und gibt Erläuterungen.
Zur
Stellungnahme des Mieterbundes merkt sie an, dass ein Bestand, welcher der
Nachfrage entspricht, nicht zur Verfügung gestellt werden könne, da die
geforderten 1- bis 2-Raumwohnungen nicht vorhanden sind.
Frau
Schulze macht
deutlich, dass aus ihrer Sicht die Belegungsbindung und die wohnungspolitischen
Leitlinien gemeinsam diskutiert werden sollten.
Herr
Jakobs weist auf
den günstigen Wohnungsmarkt hin.
Frau
Laabs fragt, wie sich
die Absenkung der Zahl der belegungsgebundenen Wohnungen mit den auf Seite 2
der Begründung erwähnten offenen Anträgen vereinbart.
Frau
Fisch erklärt, dass
es einen großen Anteil der Bevölkerung gibt, bei dem sich während der Zeit der
Gültigkeit des WBS die wirtschaftliche Situation verbessert hat.
Beschlusstext:
1.
Die StVV nimmt die Abrechnung der Ergebnisse der Erfüllung der
Wohnungsversorgungsverträge zur Kenntnis.
Beschlusstext:
2.
Die Zahl der gem. Beschluss vom 01.03.2000 durch die beteiligten
Wohnungsunternehmen jährlich bereitzustellenden belegungsgebundenen Wohnungen
wird von 1030 auf ca.450 Wohnungen abgesenkt.
3.
Die Auswahl und Benennung der Personen, denen im Rahmen des
Versorgungsauftrages der Stadt Unterstützung bei der Bereitstellung geeigneter
Wohnungen zu geben ist, erfolgt durch den Bereich Wohnen aus den Berechtigten
nach § 27 WoFG i.V. m. § 5 WobindG unter Berücksichtigung aller relevanten
sozialen Umstände.
4.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die bestehenden Verträge mit der GEWOBA
mbH, der Wohnungsgenossenschaft „Karl Marx", der Potsdamer
Wohnungsgenossenschaft „1956" und der Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft
e. G. entsprechend anzupassen.
5. Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung jährlich im
Juni über die Ergebnisse der Wohnraumversorgung des Vorjahres aus den nach
BelBindG geschlossenen Verträgen sowie über die Wohnungsmarktsituation in
Potsdam zu informieren.