03.07.2002 - 5.2 Antragsrecht für Fachausschüsse der StVV

Beschluss:
abgelehnt
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Zur o. g. DS liegt eine Stellungnahme des Rechtsamtes vor.

 

Der  Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, der Kulturausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss haben der o. g. DS zugestimmt.

 

Im Jugendhilfeausschuss wurde die DS in Abstimmung mit der Antragstellerin nicht behandelt, da dieser Ausschuss antragsberechtigt ist.

 

Die Ausschüsse für Bildung und Sport, für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschafte, für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz, für Gesundheit und Soziales, für Stadtentwicklung und Bauen sowie der Hauptausschuss haben die o. g. DS abgelehnt.

 

 

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Beschlusstext:

 

§ 21 (1), Satz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung erhält folgende

neue Fassung:

 

Beschlussvorlagen und Anträge können vom Oberbürgermeister/von der Oberbürgermeisterin, von Fraktionen, von Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung und von Stadtverordneten eingebracht werden.

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Abstimmungsergebnis:

15 Ja-Stimmen,

zahlreichen  Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen

 

Da somit nicht die erforderliche Anzahl von 26 Stimmen erreicht wurde,  ist die DS 02/SVV/0355   abgelehnt.