03.07.2002 - 5.2 Antragsrecht für Fachausschüsse der StVV
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Fraktion >Die Andere<
- Datum:
- Mi., 03.07.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Zur o. g.
DS liegt eine Stellungnahme des Rechtsamtes vor.
Der Ausschuss für Eingaben und
Beschwerden, der Kulturausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss haben der
o. g. DS zugestimmt.
Im Jugendhilfeausschuss
wurde die DS in Abstimmung mit der Antragstellerin nicht behandelt, da dieser
Ausschuss antragsberechtigt ist.
Die Ausschüsse
für Bildung und Sport, für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschafte, für Recht,
Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz, für Gesundheit und Soziales, für
Stadtentwicklung und Bauen sowie der Hauptausschuss haben die o. g. DS abgelehnt.
Beschlusstext:
§ 21 (1),
Satz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung erhält folgende
neue
Fassung:
Beschlussvorlagen
und Anträge können vom Oberbürgermeister/von der Oberbürgermeisterin, von
Fraktionen, von Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung und
von Stadtverordneten eingebracht werden.