03.07.2002 - 5.10 Schutz und Erhalt des Neuen Gartens
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Mi., 03.07.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und für Recht, Sicherheit,
Ordnung und Umweltschutz sowie der Hauptausschuss haben der o. g. DS
zugestimmt.
Ergänzungsantrag:
Der
Stadtverordnete Jäkel, Fraktion PDS, beantragt:
Nach dem 1.
Satz möge eingefügt werden:
Zur
Klarstellung wird hier angemeldet, dass das im Zusammenhang mit dem
Gesamtnutzungskompromiss für den Neuen Garten eingeräumte geduldete Baden in
dem dafür gekennzeichneten Bereich keine unzulässige Privatnutzung darstellt.
Nachdem
sich 9 Diskussionsredner zum Beratungsgegenstand geäußert haben:
Abstimmung:
Der o. g.
Ergänzungsantrag wird
mit 21
Ja-Stimmen angenommen,
bei 18
Nein-Stimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die
Stadtverordnetenversammlung ist bereit, so weit es in ihrer Zuständigkeit
liegt, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten bei ihren Bemühungen zu
unterstützen, den Neuen Garten und den Heiligen See vor Vandalismus und
unzulässiger Privatnutzung zu schützen.
Zur
Klarstellung wird hier angemeldet, dass das im Zusammenhang mit dem
Gesamtnutzungskompromiss für den Neuen Garten eingeräumte geduldete Baden in
dem dafür gekennzeichneten Bereich keine unzulässige Privatnutzung darstellt.
Um
dies zu erreichen, wird der Oberbürgermeister gebeten, dem Hauptausschuss noch
vor der Sommerpause 2002 durch die Stiftung zum derzeit für den Neuen Garten
geltende Sicherheitskonzept vortragen zu lassen. Des weiteren ist der
Hauptausschuss im Oktober 2002
über das Ergebnis dieser Bemühungen zu informieren, damit die Stadtverordneten
beurteilen können, ob für das Jahr 2003 und darüber hinaus, ihre politische
Unterstützung für die Stiftung erforderlich sein wird.