03.07.2002 - 6.29 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird durch den Leiter des Fachbereiches Beteiligungs-, Finanz- und Personalsteuerung Herrn Ernst eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:

 

Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Der o. g. Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 14 Ja-Stimmen,

bei 23 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:

 

Überweisung in den Hauptausschuss zur Erledigung.

 

Abstimmung:

Der o. g. Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 16 Ja-Stimmen,

bei 21 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

Nach 8 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Bretz, Fraktion CDU, beantragt:

 

Schluss der Debatte und Abstimmung.

 

Nachdem sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben:

Abstimmung:

Der o. g. Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 20 Ja-Stimmen angenommen,

bei 11 Nein-Stimmen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.  

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine öffentl.-rechtl. Vereinbarung mit der Stadt Rathenow abzuschließen. Inhalt dieser Vereinbarung ist die überörtliche Betätigung der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH (bis Jahresende 2002) zur Erarbeitung eines Strukturkonzeptes bzw. einer Machbarkeitsstudie und Vorbereitung und Durchführung eines zweistufigen landschaftsplanerisch-städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens für die Landesgartenschau 2006 in Rathenow. 

 

2.

Der Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH wird ermächtigt, seine Zustimmung für die überörtliche Betätigung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu 1.) zu geben. 

 

3.   

Der Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH wird eine Öffnungsklausel dahingehend erhalten, dass der Entwicklungsträger ein  Strukturkonzept bzw. eine Machbarkeits-studie und die Vorbereitung bzw. Durchführung des zweistufigen Wettbewerbsverfahrens für die Landesgartenschau in Rathenow veranlassen kann, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Ministerium des Innern - Kommunalaufsicht -.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 22 Ja-Stimmen angenommen,

bei 11 Nein-Stimmen.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=560&TOLFDNR=9267&selfaction=print