27.08.2002 - 3.1.1 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.08.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) berichtet, dass der Investor
Hennes und Mauritz an die Stadt herangetreten sei, um seinen Standort an der
Brandenburger Str. zu stabilisieren. Dazu ist ein Flächenzuwachs notwendig.
Frau
Baumgart (Bereich Stadterneuerung) erläutert schwerpunktmäßig die
Planungsinhalte an Hand des Planes. Sie informiert weiterhin, dass bereits im
Vorfeld die Genehmigung nach § 33 (1) erteilt worden ist. Die Baumaßnahmen
haben begonnen.
Auf
Nachfrage von Herrn Dr. Seidel zur unterschiedlichen Beurteilung der Anregungen
der TÖB-Beteiligung (hier EWP) bzgl. der
Ausweisung eines Platzes für neue Trafostationen in verschiedenen
B-Plan-Verfahren, erläutert Frau Baumgart, dass die Ausweisung des Standortes nicht
Aufgabe der Stadt sei. Die EWP muss sich dazu mit den privaten Eigentümern in
Verbindung setzen. Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) ergänzt
unter Bezug auf den angesprochenen B-Plan Klein-Glienicke, dass es sich hier um
eine öffentliche Fläche handelt und dieser Standort für die Ausweisung einer
Trafostation gesichert wird.
Auf die
weitere Nachfrage in Bezug auf den Schallschutz/Lärmemission teilt Frau
Baumgart mit, dass sich der Lärm in der Charlottenstr. durch die geänderte
Verkehrsführung verringert hat. In der Brandenburger Str. entstehen keine
erhöhten Verkehrswege, damit erfolgt keine Änderung an der bestehenden
Situation.
Weiterhin
stellt Frau Baumgart anhand der Karte die Stellplatzsituation (3 max. 4
Stellplätze) dar. Hier handelt es sich nicht um öffentliche Stellplätze. Die
Durchfahrt erfolgt über die Dortustr. 53.
Im
Nachgang geht Frau Baumgart auf Nachfrage näher auf die
Bezeichnungen/Festsetzungen MK im B-Plan ein.
- MK
1 – kein Wohnen zulässig
- MK
2 – hier darf der Wohnanteil max. 30 § der Geschlossfläche sein (nicht im
B-
Plan SAN P 11 enthalten)
- MK
3 – hier muss der Wohnanteil 20 – 30 % der Geschlossfläche sein.
Frau
Hüneke kann für das
Eckhaus Brandenburger Str. 28 die Auffassung – Festlegung MK 1 – nicht
nachvollziehen und beantragt:
Das
Grundstück Brandenburger Strasse 28 möge nicht wie bisher als MK 1, sondern als
MK 3 ausgewiesen werden.
Abstimmung
des v.g. Änderungsantrages von Frau Hüneke: 7/1/0
Beschlussempfehlung
(geänderter Antrag):
1.
Das
Abwägungsergebnis der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der
Nachbargemeinden und der städtischen Fachbereiche und Bereiche wird
gebilligt.
2.
Der
Bebauungsplan SAN - P 11 „Block 21 - Nordbereich" wird öffentlich
ausgelegt.
zusätzliche
Festlegung:
Die
Planzeichnung ist so zu ändern, dass das Grundstück Brandenburger Str. 28 nicht
als MK1, sondern als MK 3
festgesetzt wird. Der Begründungstext ist gegebenenfalls anzupassen.