27.08.2002 - 3.1.1 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) berichtet, dass der Investor Hennes und Mauritz an die Stadt herangetreten sei, um seinen Standort an der Brandenburger Str. zu stabilisieren. Dazu ist ein Flächenzuwachs notwendig.

 

Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung) erläutert schwerpunktmäßig die Planungsinhalte an Hand des Planes. Sie informiert weiterhin, dass bereits im Vorfeld die Genehmigung nach § 33 (1) erteilt worden ist. Die Baumaßnahmen haben begonnen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Seidel zur unterschiedlichen Beurteilung der Anregungen der TÖB-Beteiligung (hier EWP) bzgl. der  Ausweisung eines Platzes für neue Trafostationen in verschiedenen B-Plan-Verfahren, erläutert Frau Baumgart, dass die Ausweisung des Standortes nicht Aufgabe der Stadt sei. Die EWP muss sich dazu mit den privaten Eigentümern in Verbindung setzen. Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) ergänzt unter Bezug auf den angesprochenen B-Plan Klein-Glienicke, dass es sich hier um eine öffentliche Fläche handelt und dieser Standort für die Ausweisung einer Trafostation gesichert wird.

 

Auf die weitere Nachfrage in Bezug auf den Schallschutz/Lärmemission teilt Frau Baumgart mit, dass sich der Lärm in der Charlottenstr. durch die geänderte Verkehrsführung verringert hat. In der Brandenburger Str. entstehen keine erhöhten Verkehrswege, damit erfolgt keine Änderung an der bestehenden Situation.

Weiterhin stellt Frau Baumgart anhand der Karte die Stellplatzsituation (3 max. 4 Stellplätze) dar. Hier handelt es sich nicht um öffentliche Stellplätze. Die Durchfahrt erfolgt über die Dortustr. 53.

 

Im Nachgang geht Frau Baumgart auf Nachfrage näher auf die Bezeichnungen/Festsetzungen MK im B-Plan ein.

-     MK 1 – kein Wohnen zulässig

-     MK 2 – hier darf der Wohnanteil max. 30 § der Geschlossfläche sein (nicht im B-                 

                  Plan SAN P 11 enthalten)

-     MK 3 – hier muss der Wohnanteil 20 – 30 % der Geschlossfläche sein.

 

Frau Hüneke kann für das Eckhaus Brandenburger Str. 28 die Auffassung – Festlegung MK 1 – nicht nachvollziehen und beantragt:

 

Das Grundstück Brandenburger Strasse 28 möge nicht wie bisher als MK 1, sondern als MK 3 ausgewiesen werden.

 

Abstimmung des v.g. Änderungsantrages von Frau Hüneke: 7/1/0

 

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Beschlussempfehlung (geänderter Antrag):

 

 

1.

Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der städtischen Fachbereiche und Bereiche wird gebilligt. 

 

2.

Der Bebauungsplan SAN - P 11 „Block 21 - Nordbereich" wird öffentlich ausgelegt.     

 

zusätzliche Festlegung:

Die Planzeichnung ist so zu ändern, dass das Grundstück Brandenburger Str. 28 nicht als MK1, sondern als  MK 3 festgesetzt wird. Der Begründungstext ist gegebenenfalls anzupassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   8

Ablehnung: 0

Stimmenthaltung: 0