27.08.2002 - 3.1.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 95 ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) erläutert an Hand der Karte die Plangrenze, gibt kurze inhaltliche Informationen und geht gemeinsam mit Herrn Goetzmann auf Nachfragen der Teilnehmer ein.

 

Herr Lehmann äußert, dass für ihn die Festlegung für Stadtvillen und Residenzen bei einer maximalen GRZ von 0,2 auf 1000² Grundstücken nicht vorstellbar sei. Herr Lehmann beantragt folgende Änderung in der Begrünung im Abschnitt Planziele:

(4. Zeile –  GRZ 0,20 ist zu streichen) -> Veränd. der GRZ, Begrenzung auf max. 0,15.

Abstimmung des v.g. Änderungsantrages von Herrn Lehmann: 5/0/3

 

Reduzieren

 

Beschlussempfehlung (geänderter Antrag):

1.   Der Bebauungsplan Nr. 95 „Nördlich des Pfingstbergs / Vogelweide" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

2.   Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordne-

      tenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom

      07.03.2001 (DS 01/059/2) durchzuführen (s. Anlage 2).

 

+ zusätzl. Änderung in der Begründung, Punkt Planziele:

Die 4. Zeile heißt neu:

am 04.07.2001 (DS 01/0423) mit der Maßgabe beschlossen hat, die GRZ auf maximal 0,15 zu....

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 8

Ablehnung: 0

Stimmenthaltung: 0