27.08.2002 - 3.1.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 95 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.08.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) erläutert an Hand der Karte die
Plangrenze, gibt kurze inhaltliche Informationen und geht gemeinsam mit Herrn
Goetzmann auf Nachfragen der Teilnehmer ein.
Herr
Lehmann äußert, dass für ihn die Festlegung für Stadtvillen und Residenzen bei
einer maximalen GRZ von 0,2 auf 1000² Grundstücken nicht vorstellbar sei. Herr
Lehmann beantragt folgende Änderung in der Begrünung im Abschnitt Planziele:
(4.
Zeile – GRZ 0,20 ist zu streichen)
-> Veränd. der GRZ, Begrenzung auf max. 0,15.
Abstimmung
des v.g. Änderungsantrages von Herrn Lehmann: 5/0/3
Beschlussempfehlung (geänderter
Antrag):
1.
Der Bebauungsplan Nr. 95 „Nördlich des Pfingstbergs / Vogelweide"
ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
2.
Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem
Beschluss der Stadtverordne-
tenversammlung zur Vereinbarung von
Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom
07.03.2001 (DS 01/059/2)
durchzuführen (s. Anlage 2).
+
zusätzl. Änderung in der Begründung, Punkt Planziele:
Die 4.
Zeile heißt neu:
am
04.07.2001 (DS 01/0423) mit der Maßgabe beschlossen hat, die GRZ auf maximal
0,15 zu....