27.08.2002 - 3.1.5 Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 Kl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Herrn Goetzmann. Er erinnert an die Historie des B-Planes (Ersatz für den ehemaligen B-Plan 3) und gibt an Hand der Karte einen Überblick zu den 3 wesentlichen Bereichen

-            südlichen Teil (unmittelbar gegenüber dem Park Babelsberg) – fast ausschließliche Bestätigung des vorhandenen Bestandes – 2 Standorte Schweizerhäuser und ehem. Pförtnerhaus sollen wieder erstehen

-            nordwestlicher Teil – geringfügige Ausweitungs- und Ergänzungspotentiale

-     Bereich Am Böttcherberg – Änderungen für feingliedrige Einzelhausbebauung.

 

Ein Punkt hat sich als Konflikt nicht gelöst, sondern im Gegenteil zugespitzt. Das betrifft den Grundstücksbereich Bürgershof. Hier bestehen 2 grundsätzlich unterschiedliche Ansprüche (Bauanspruch durch Eigentümer und durch SPSG Wahrung des Blickbezuges vor allem auf die Schweizerhäuser). Die Überlegung in der begrenzten Bebauung einen Kompromiss herzustellen, fand keinen Konsens.

Aus diesem Grunde ist über das Büro der STVV eine Änderung der Beschlussvorlage ausgereicht worden, mit dem Vorschlag, das Grundstück Waldmüllerstr. 5 aus dem Geltungsbereich B-Planes heraus zu nehmen.

 

Auf diverse konkrete Nachfragen und Hinweise von Herrn Mannhöfer, Herrn Neumann, Herrn Lehmann sowie Frau Hüneke wird durch Herrn Goetzmann eingegangen.

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 Abstimmung des veränderten Beschlusses:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 92 „Klein Glienicke" ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlagen).        

 

Zusatz:

Das Grundstück Waldmüllerstr. 5 wird aus dem Geltungsbereich des B-Planes heraus genommen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   8

Ablehnung: 0

Stimmenthaltung:0