27.08.2002 - 3.1.4 Aufstellungsbeschluss zur Gestaltungssatzung Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.08.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Einbringung der Vorlage erfolgt durch Frau Holtkamp. Bzgl. der Nachfrage von
Frau Dr. Focke, ob die Gestaltungssatzung überhaupt ein taugliches Instrument
zur Sicherung einer angepassten Bebauung sei, informiert Herr Goetzmann:
- mit
allen öffentlich rechtlichen Instrumenten erfolgt nur der Versuch
- Möglichkeiten
bestehen in der Regelung über die Bebauungspläne, die Erhaltungssatzungen (für
die Berliner Vorstadt gibt es eine rechtsverbindliche Erhaltungssatzung) sowie
über die Gestaltungssatzung
- mit
Hilfe der unterschiedlichen Regularien erfolgt der Versuch, Wege zu finden,
solche „Ausreißer“ zu vermeiden.
Frau Dr.
Focke regt an, ggf. mit Hilfe von Universitäten o.ä. eine Art Zusammenstellung,
was konkret ist baulich möglich (gewünscht) in Form einer Broschüre
vorzubereiten
Frau Dr.
von Kuick-Frenz ergänzt, dass die Gestaltungssatzung als Hilfsmittel,
beispielsweise zur Beratung des Bauherren herangezogen werden sollte. Sie
bestätigt, dass das nicht ausreichend sei, jedoch die einzige Möglichkeit, um
weiter zu kommen.