27.08.2002 - 3.2.2 Sicherung Mauerreste

Beschluss:
vertagt
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 Ein Vertreter der antragstellenden Fraktion ist nicht anwesend, damit entfällt die Einbringung.     

Herr Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) erläutert:

 -            Recherchen haben ergeben, dass es sich nicht um die Stubenrauchstr. 38, sondern um die Nr. 28 handelt

-           die Formulierung Sicherung ist unklar

-           die Stadt Potsdam ist Eigentümer; seitens der Stadt bestehen keine Absichten, diese Anlagen zu entfernen; es gibt jedoch auch keine Ansätze diese im Sinne von Gedenkobjekten o.ä. zu nutzen -            vorhanden sind hier nur noch Rudimente der Mauer 

-           eine Unterschutzstellung aus städtebaulichen Gründen wäre bei der Fülle von Grenzanlagen nur an exponierten Standorten angemessen, beispielsweise im Bereich des Brandenburger Tores in Berlin

-           das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege hat auch schon in früheren Jahren sein Einvernehmen zur Unterschutzstellung aus den besagten Gründen verweigert. 

 

Der Ausschussvorsitzende unterbreitet folgenden Verfahrensvorschlag: Die DS wird bis zur nächsten Sitzung vertagt.

 

Die Fraktion BürgerBündnis/Herr Kruczek erhält den Auszug aus dem Protokoll und wird zur nächsten Sitzung eingeladen, um inhaltliche Fragen des Antrages abzuklären (z.B. welche Form der Sicherung ist gewünscht).  

 

 

Aufgrund der vorgerückten Stunde (21.35) wird der TOP 5.1 vorgezogen.            

 

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Der OBM wird beauftragt, die an der ehemaligen Demarkationslinie zwischen Potsdam und Berlin – insbesondere am Griebnitzsee/Stubenrauchstr. 38 – noch verbliebenen Mauerreste zu sichern und die Unterschutzstellung beim Landesdenkmalamt zu beantragen.

 

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Abstimmung vertagt