27.08.2002 - 3.1.6 Gründung einer Bauträgergesellschaft als Tochte...

Beschluss:
vertagt
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Der Ausschussvorsitzende erinnert, dass diese Vorlage auf der TO zur Behandlung in 1. Lesung ausgewiesen worden ist.

Herr Dr. Seidel informiert, dass in der SPD-Fraktion noch Diskussionsbedarf gibt.

 

Herr Ernst (FB Beteiligungs-, Finanz- und Personalsteuerung) bringt die Vorlage ein. Herr Härtig (GF Entwicklungsträger Bornstedter Feld) steht für Nachfragen zur Verfügung.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz erläutert an Hand von Plänen den Baufortschritt (derzeitiger Stand und perspektivisch bis 2004) im Bornstedter Feld, zeigt die Standorte für die Projekte, einschl. der Darstellung der späteren Ansichten.

 

Frau Hüneke informiert aus der Behandlung der Vorlage im FWL-Ausschuss und stellt folgenden Antrag:

Streichung des Punktes V.3 auf S. 3 der Begründung „Wohnhaus am Parkfenster – 14 Wohneinheiten“.

Ergänzung im Beschlusstext um den Pkt. 4 mit folgendem Inhalt:

„Der Umfang der Tätigkeit der Bauträger-Tochtergesellschaft bleibt auf den in der Begründung dargestellten Umfang begrenzt. Spätere Erweiterungen bedürfen der Zustimmung der StVV.“

 

Herr Dr. Seidel widerspricht der Aussage von Herrn Ernst, dass das Risiko in der Vorlage nachvollziehbar dargestellt worden sei. Weiterhin spricht Herr Dr. Seidel das erforderliche Umdenken an (Verweis auf das Stadtumbaukonzept). Ein Überdenken bestimmter Bauvorhaben ist auch zu Ende zu führen. Projekte, wo letztlich die Stadt (hier ist der Träger eingeschlossen) in Vorleistung geht, sollten Initialzündung sein.

Herr Dr. Schlomm spricht sich gegen Frau Hünekes Antrag aus.

Herr Dr. Menning vertritt die Ansicht, dass die Vorteile gegenüber den Risiken überwiegen.

 

Herr Härtig geht kurz auf die Zielstellung des Vorhabens ein. Es sei möglich, dass später festgestellt wird, dass auch andere (weitere) Vorhaben in Angriff genommen werden sollen, dann könne über das Abstimmungsrecht (Vorbehalt – Zustimmung der STVV) die neue Entwicklung mit bestimmt werden. Der ET sei beauftragt worden, unternehmerisch zu denken und zu handeln, jetzt müsse es auch ermöglicht werden.

Herr Ernst verweist auf den Zusatzantrag von Frau Hüneke – hier sei bereits die Vorbehaltsklausel enthalten. Bzgl. des Mitspracherechtes des Aufsichtsrates ET BF verweist Herr Ernst auf den § 7 (7) des Gesellschaftervertrages.

Frau Dr. von Kuick-Frenz teilt mit, dass im Oktober allen Stadtverordneten das Ergebnis

Stadtumbau Ost vorgelegt werden wird. Parallel dazu werden die wohnungspolitischen Leitlinien vorgelegt. In diesem Kontext sollte auch der vorliegende Beschlussantrag beurteilt werden.

 

Der TOP wird zur abschließenden Behandlung auf die Sitzung am 10.09.2002 vertagt.

 

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1.    Die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH wird ermächtigt, zur Beschleunigung der     Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld und somit zur zügigen Erreichung der städtebaulichen Entwicklungsziele als alleiniger Gesellschafter eine Bauträger-Tochtergesellschaft zu gründen.

       Sie hat sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnis ihres Aufsichtsrates auf die Belange der Tochtergesellschaft  entsprechend erweitert wird.

 

2.    Das Rechnungsprüfungsamt wird mit der örtlichen Prüfung im Sinne von § 113 Abs. 2 Nr. 4 GO bei der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH beauftragt.

 

3.    Der Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH wird wie folgt erweitert:

 

       § 2 - Gegenstand des Unternehmens

       neu den Absatz (7) : Die Gesellschaft darf zur Beschleunigung der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld eine Bauträger-Tochtergesellschaft gründen.

 

       § 9 - Aufgaben und Beschlüsse des Aufsichtsrates - unter Absatz (4) .....der Aufsichtsrat berät und  beschließt insbesondere über:

       neu: o)  Gründung eines Tochterunternehmens und Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen.

 

       § 18 - Rechnungsprüfung

       Absatz (2) wird ergänzt: Vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Potsdam kann die örtliche Prüfung im Sinne von § 113 Abs. 2 Nr. 4 GO (Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung ), nach Maßgabe der jeweils von der STVV der Landeshauptstadt Potsdam übertragenen Prüfungsaufgaben wahrgenommen werden.

 

 

 

 

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Abstimmung   vertagt

Zustimmung:

Ablehnung:

Stimmenthaltung: