10.09.2002 - 4.4 Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 10.09.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Goetzmann bringt die Vorlage ein, gibt Erläuterungen an Hand der Karte zur
Teilung des B-Planes und informiert über die Kernpunkte der Planung. Weiterhin
berichtet Herr Goetzmann in diesem Zusammenhang auch über den Sachstand zur
Ortsumgehung Drewitz (wieder gegeben -> siehe TOP 7.3).
Herr
Lehmann, Peter erklärt zur Behandlung dieser DS seine Befangenheit.
Durch den
Ausschussvorsitzenden und Frau Hüneke werden anhand von Beispielen die
wiedergegebenen Darlegungen der Bürger/TÖB-Beteiligung kritisiert. Der Inhalt der
Stellungnahmen sollten künftig genauer wieder gegeben werden, um für die
Ausschussmitglieder die Problematik nachvollziehbar zu machen.
Herr
Kruschat kritisiert den mangelnden Ausgleich für die Versiegelung.
Herr
Goetzmann und Herr Pfrogner (Planungsbüro) gehen auf die vielfältigen
Rückfragen und Hinweise der Teilnehmer ein. Angesprochene Widersprüche können
aufgelöst werden.
1.
Der Bebauungsplan Nr. 51 „Trebbiner Straße" ist in seinem räumlichen
Geltungsbereich in die
Bebauungspläne Nr. 51-1 „Am
Silbergraben" und Nr. 51-2 „Südliche Trebbiner Straße" zu teilen
(Anlage 1a).
2.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben" ist gemäß § 3
Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen
(Anlage 2).
3.
Der Flächennutzungsplan ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am
Silbergraben"
gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu
ergänzen, die Ergänzung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen (Anlage 3).