10.09.2002 - 4.4 Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Beb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein, gibt Erläuterungen an Hand der Karte zur Teilung des B-Planes und informiert über die Kernpunkte der Planung. Weiterhin berichtet Herr Goetzmann in diesem Zusammenhang auch über den Sachstand zur Ortsumgehung Drewitz (wieder gegeben -> siehe TOP 7.3).

 

Herr Lehmann, Peter erklärt zur Behandlung dieser DS seine Befangenheit.

 

Durch den Ausschussvorsitzenden und Frau Hüneke werden anhand von Beispielen die wiedergegebenen Darlegungen der Bürger/TÖB-Beteiligung  kritisiert. Der Inhalt der Stellungnahmen sollten künftig genauer wieder gegeben werden, um für die Ausschussmitglieder die Problematik nachvollziehbar zu machen.

 

Herr Kruschat kritisiert den mangelnden Ausgleich für die Versiegelung.

 

Herr Goetzmann und Herr Pfrogner (Planungsbüro) gehen auf die vielfältigen Rückfragen und Hinweise der Teilnehmer ein. Angesprochene Widersprüche können aufgelöst werden.

 

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1. Der Bebauungsplan Nr. 51 „Trebbiner Straße" ist in seinem räumlichen Geltungsbereich in die

    Bebauungspläne Nr. 51-1 „Am Silbergraben" und Nr. 51-2 „Südliche Trebbiner Straße" zu teilen

    (Anlage 1a).

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben" ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

    öffentlich auszulegen (Anlage 2).

 

3. Der Flächennutzungsplan ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben"

    gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ergänzen, die Ergänzung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

   auszulegen (Anlage 3).

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 4

Ablehnung: 2

Stimmenthaltung:1

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=572&TOLFDNR=9632&selfaction=print