10.09.2002 - 4.3 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 96 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp bringt die Vorlage ein und geht auf Rückfragen und Hinweise der Teilnehmer ein.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz bestätigt, dass der Eingriff und die Ausgleichsmaßnahmen erst im B-Plan-Verfahren geklärt werden können.

 

Frau Hüneke bittet um Ausreichung einer Übersicht über mögliche Überschneidungen der geplanten Bebauung zum Waldbestand (Anlage zum Protokoll - sh. Originalvorlage).

 

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1.   Der Bebauungsplan Nr. 96 „Brandenburgisches Landeshauptarchiv auf dem Windmühlenberg" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

2.   Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordne-

      tenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom

      07.03.2001 (DS 01/059/2) durchzuführen (s. Anlage 2).

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 6

Ablehnung: 0

Stimmenthaltung: 2