10.09.2002 - 7.3 BE Ortsumgehung Drewitz (mündlich)

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Klage des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Brandenburg e.V. gegen das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr wegen des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der Ortsumgehung Drewitz wurde vom Oberverwaltungsgericht Land Brandenburg am 25.06.2002 abgelehnt.  Da eine höhere Instanz in dieser Sache nicht angerufen werden kann, ist der Planfeststellungsbeschluss hiermit rechtskräftig.

 

Nach aktueller Information vom Träger der Baumaßnahme (Brandenburgischen Straßenbauamt) ist im Juli mit der Baumaßnahme begonnen worden (Verlegung des Pumpwerkes und des Rehgrabens, allerdings verzögert sich der Bau durch den hohen Wasserstand auf den Nuthewiesen.

 

Die Gesamtbauzeit wird ca. 2 ½ Jahre umfassen.