18.09.2002 - 6 Gesellschaftsvertrag der Gemeinnützigen Wohn- u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Ernst bringt die o. g. DS ein und weist auf die Gründe, die die Überarbeitung notwendig gemacht haben, hin. Dabei geht er insbesondere auf die §§ 3, 6, 7, 8, 10 und 13 ein.

 

In der Diskussion fragte Frau Knoblich betr. § 10 "Gewährung von Darlehen" ob dieses üblich ist, was von der Verwaltung und Herrn Dienst bestätigt wurde.

Herr Krause äußerte Bedenken hinsichtlich des § 3. Er vertrat die Meinung, dass dieser erst nach Beschluss der wohnungspotitischen Leitlinien beschlossen werden sollte. Diese Leitlinien sollten Maßstab sein.

 

Herr Bruch begrüßte die Straffung des § 3 und merkte an, dass bei evtl. Handlungsbedarf auf Grund der Beschlussfassung der Leitlinien dieser im Nachhinnein geregelt werden kann.

 

Wichtig erscheinen ihm folgende Punkte:

1. Status der Unternehmen, welche Vorteile zieht Stadt aus Gemeinnützigkeit der

    Unternehmen

2. Gesellschafterversammlung, in 100 %igen entscheidet der OBM selbst?

    Die CDU-Fraktion bittet in der StVV um die Benennung der Pkt., welche durch

    den OBM selbst entschieden werden können/dürfen.

3. Zusammensetzung der AR - fachliche Kompetenz der Mitglieder, ist diese

    erforderlich?

 

Herr Richter spricht die Kompetenz des AR und der Gesellschafterversammlung an.

Herr Exner erklärt, dass er die Aufnahme der Fachkompetenz als ratsam

erachtet.

 

In Zusammenfassung der Diskussion legt Herr Dienst dar, dass er glaubt, der vorliegende Vertrag wird allen gerecht. Hinterfragt aber die Zahl der AR-Mitglieder.

 

Herr Bruch spricht nochmals den Begriff der Gemeinnützigkeit an und bittet die Verwaltung um Klärung.

 

Herr Krause stellte folgenden Änderungsantrag:

 

"Die Beschlussfassung über die Empfehlung der Vorlage erfolgt nach Beschlussfassung über die wohnungspolitischen Leitlinien."

Diese wurde mit 2/5/0 abgelehnt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       4