19.09.2002 - 5 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 96 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Do., 19.09.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Holtkamp bringt die
Vorlage ein und gibt Erläuterungen.
Herr
Jäkel bittet um
Erläuterung, wieviel Grundfläche bebaut werden soll.
Frau
Holtkamp erklärt,
dass zum jetzigen frühen Zeitpunkt dazu noch keine verbindlichen Aussagen
getroffen werden können. Die Baumaßnahmen sollen überwiegend auf versiegelten
Flächen erfolgen.
Herr
Rietz fragt, ob die
Möglichkeit besteht, die Verlängerung der Straße bis zur Mitschurinstraße in
den B-Plan aufzunehmen.
Frau
Holtkamp macht
deutlich, dass es hierzu noch weiterer Klärung bedarf. Es müssen entsprechende
Stellungnahmen eingeholt werden.
Frau
Reiß fragt, ob eine
Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt ist.
Frau
Holtkamp erklärt,
dass dies nicht erforderlich ist.
Herr
Hugler bittet
darum, dass die erschließungstechnischen Fragen künftig im Vorfeld geprüft
werden.
Herr
Kneiding macht
deutlich, dass die Vorprüfung mit dem Auslegungsverfahren erfolgt.
Herr
Lehmann weist
darauf hin, dass dies ein Auslegungsbeschluss ist. Dies ist der erste Schritt.
Herr
Jäkel bringt seine
Unzufriedenheit über die Beantwortung seiner Fragen bezüglich des Umgangs mit
den Grünflächen zum Ausdruck. Er wird darauf achten, dass die Bauflächen so
positioniert werden, dass sie umweltverträglich sind.
Herr
Rietz fragt nach
der Möglichkeit der Verlängerung des Geltungsbereiches.
Frau
Holtkamp erklärt,
dass dies aktuell nicht vorgesehen ist.
Frau
Reiß stellt
folgenden Ergänzungsantrag:
Das
Gebiet wird erweitert um den Geltungsbereich der Straße bis zur
Mitschurinstraße (siehe Anlage 3).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6
Ablehnung: 1
Stimmenthaltung: 0
Dem
Ergänzungsantrag wird zugestimmt.
Beschlusstext:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 96 „Brandenburgisches Landeshauptarchiv auf dem
Windmühlenberg" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
2. Das Bauleitplanverfahren ist mit
der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche
Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) durchzuführen (s. Anlage
2).
3. Das
Gebiet wird erweitert um den Geltungsbereich der Straße bis zur
Mitschurinstraße (siehe Anlage 3).