19.09.2002 - 5 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 96 ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp bringt die Vorlage ein und gibt Erläuterungen.

 

Herr Jäkel bittet um Erläuterung, wieviel Grundfläche bebaut werden soll.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass zum jetzigen frühen Zeitpunkt dazu noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden können. Die Baumaßnahmen sollen überwiegend auf versiegelten Flächen erfolgen.

 

Herr Rietz fragt, ob die Möglichkeit besteht, die Verlängerung der Straße bis zur Mitschurinstraße in den B-Plan aufzunehmen.

 

Frau Holtkamp macht deutlich, dass es hierzu noch weiterer Klärung bedarf. Es müssen entsprechende Stellungnahmen eingeholt werden.

 

Frau Reiß fragt, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt ist.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass dies nicht erforderlich ist.

 

Herr Hugler bittet darum, dass die erschließungstechnischen Fragen künftig im Vorfeld geprüft werden.

 

Herr Kneiding macht deutlich, dass die Vorprüfung mit dem Auslegungsverfahren erfolgt.

 

Herr Lehmann weist darauf hin, dass dies ein Auslegungsbeschluss ist. Dies ist der erste Schritt.

 

Herr Jäkel bringt seine Unzufriedenheit über die Beantwortung seiner Fragen bezüglich des Umgangs mit den Grünflächen zum Ausdruck. Er wird darauf achten, dass die Bauflächen so positioniert werden, dass sie umweltverträglich sind.

 

Herr Rietz fragt nach der Möglichkeit der Verlängerung des Geltungsbereiches.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass dies aktuell nicht vorgesehen ist.

 

Frau Reiß stellt folgenden Ergänzungsantrag:

Das Gebiet wird erweitert um den Geltungsbereich der Straße bis zur Mitschurinstraße (siehe Anlage 3).

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       0

Dem Ergänzungsantrag wird zugestimmt.

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Beschlusstext:

1.   Der Bebauungsplan Nr. 96 „Brandenburgisches Landeshauptarchiv auf dem Windmühlenberg" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

2.   Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss       der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die       Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) durchzuführen (s.       Anlage 2).

 

3. Das Gebiet wird erweitert um den Geltungsbereich der Straße bis zur Mitschurinstraße (siehe Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       3

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt