19.09.2002 - 4 Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Beb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann erklärt sich für befangen und wird nicht an der Diskussion und der Abstimmung teilnehmen.

 

Frau Holtkamp bringt die Vorlage ein und gibt Erläuterungen.

 

Herr Hugler fragt, was "behutsame" Bebauung bedeutet. Worin bestand die Kritik der Naturschutzbehörde?

 

Frau Holtkamp macht deutlich, dass z.B. die Bebauungsdichte und die Höhe der Geschossigkeit sowie Eingriffe, die nicht gänzlich ausgeglichen werden können, bemängelt wurden. 

 

Frau Reiß weist darauf hin, dass ursprünglich im Teilflächennutzungsplan die Gewerbefläche abgelehnt wurde.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass der Geltungsbereich geteilt wurde.

 

Frau Reiß sieht die Notwendigkeit der Gewerbeflächen nicht ein.

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Beschlusstext:

1. Der Bebauungsplan Nr. 51 „Trebbiner Straße" ist in seinem räumlichen Geltungsbereich in die Bebauungspläne Nr. 51-1 „Am Silbergraben" und Nr. 51-2 „Südliche Trebbiner Straße" zu teilen (Anlage 1a).

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben" ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlage 2).

 

3. Der Flächennutzungsplan ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben" gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ergänzen, die Ergänzung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlage 3).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3         

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       1

Dem Antrag wird zugestimmt.