19.09.2002 - 4 Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Do., 19.09.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Lehmann erklärt
sich für befangen und wird nicht an der Diskussion und der Abstimmung
teilnehmen.
Frau
Holtkamp bringt die
Vorlage ein und gibt Erläuterungen.
Herr
Hugler fragt, was
"behutsame" Bebauung bedeutet. Worin bestand die Kritik der
Naturschutzbehörde?
Frau
Holtkamp macht
deutlich, dass z.B. die Bebauungsdichte und die Höhe der Geschossigkeit sowie
Eingriffe, die nicht gänzlich ausgeglichen werden können, bemängelt
wurden.
Frau
Reiß weist darauf
hin, dass ursprünglich im Teilflächennutzungsplan die Gewerbefläche abgelehnt
wurde.
Frau
Holtkamp erklärt,
dass der Geltungsbereich geteilt wurde.
Frau
Reiß sieht die
Notwendigkeit der Gewerbeflächen nicht ein.
Beschlusstext:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 51 „Trebbiner Straße" ist in seinem räumlichen
Geltungsbereich in die Bebauungspläne Nr. 51-1 „Am Silbergraben" und Nr.
51-2 „Südliche Trebbiner Straße" zu teilen (Anlage 1a).
2.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben" ist gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlage 2).
3. Der
Flächennutzungsplan ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am
Silbergraben" gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ergänzen, die Ergänzung ist gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlage 3).