24.09.2002 - 3.2 Gründung einer Bauträgergesellschaft als Tochte...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Die Vorlage ist bereits in der 1. Lesung eingebracht und diskutiert worden.

 

Der Ausschussvorsitzende informiert über die Empfehlung der Verwaltung, die 2. Lesung erst nach Ausreichung der Vorlage Stadtumbaukonzept Ost durchzuführen, da hier Ausführungen zum Bornstedter Feld enthalten sind. Er erinnert an den Änderungsantrag von Frau Hüneke in der vergangen Sitzung, und sieht, wenn diesem durch den SBW-Ausschuss gefolgt wird, keine noch bestehenden Kollisionspunkte beider Vorlagen.

 

Der Ausschussvorsitzende empfiehlt dem Ausschuss, in naher Zukunft über die Problematik Bornstedter Feld zu reden; hier wird nach wie vor Beratungsbedarf bzgl. der weiteren Vorhaben gesehen.

 

Durch den Ausschussvorsitzenden wird über das Abstimmungsergebnis im Finanz-/Wirtschafts-Liegenschaftsausschuss informiert.

 

Auf Herrn Jäkels Nachfrage, stellt Herr Ernst (Fachbereich Beteiligungs-, Finanz- und Personalsteuerung) dar, dass mit der DS 02/SVV/0519 nur die Gründung dieser einen Tochtergesellschaft beschlossen werden soll. Jede weitere neu zu gründende Tochtergesellschaft bedarf erneut der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Folgende Änderungsanträge (übernommen aus dem FWL-Ausschuss) werden zur Abstimmung gestellt:

 

Änderungsantrag von Frau Hüneke:

Streichung des Punktes V.3 auf S. 3 der Begründung „Wohnhaus am Parkfenster – 14 Wohneinheiten"

Ja-Stimmen:             4

Nein-Stimmen:         2

Enthaltungen:           2

 

Ergänzungsantrag von Frau Hüneke und Herrn Bruch:

Ergänzung im Beschlusstext um den Pkt. 4 mit folgendem Inhalt:

„Der Umfang der Tätigkeit der Bauträger-Tochtergesellschaft bleibt auf den in der Begründung dargestellten Umfang begrenzt.

Spätere Erweiterungen bedürfen der Zustimmung der STVV."

Ja-Stimmen:             8

Nein-Stimmen:         0

Enthaltungen:           0

 

Reduzieren

geänderter Beschlusstext

 

1.    Die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH wird ermächtigt, zur Beschleunigung der     Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld und somit zur zügigen Erreichung der städtebaulichen Entwicklungsziele als alleiniger Gesellschafter eine Bauträger-Tochtergesellschaft zu gründen.

       Sie hat sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnis ihres Aufsichtsrates auf die Belange der Tochtergesellschaft  entsprechend erweitert wird.

 

2.    Das Rechnungsprüfungsamt wird mit der örtlichen Prüfung im Sinne von § 113 Abs. 2 Nr. 4 GO bei der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH beauftragt.

 

3.    Der Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH wird wie folgt erweitert:

 

       § 2 - Gegenstand des Unternehmens

       neu den Absatz (7) : Die Gesellschaft darf zur Beschleunigung der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld eine Bauträger-Tochtergesellschaft gründen.

 

       § 9 - Aufgaben und Beschlüsse des Aufsichtsrates - unter Absatz (4) .....der Aufsichtsrat berät und  beschließt insbesondere über:

       neu: o)  Gründung eines Tochterunternehmens und Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen.

 

       § 18 - Rechnungsprüfung

       Absatz (2) wird ergänzt: Vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Potsdam kann die örtliche Prüfung im Sinne von § 113 Abs. 2 Nr. 4 GO (Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung ), nach Maßgabe der jeweils von der STVV der Landeshauptstadt Potsdam übertragenen Prüfungsaufgaben wahrgenommen werden.

 

4. Der Umfang der Tätigkeit der Bauträger-Tochtergesellschaft bleibt auf den in

    der Begründung dargestellten Umfang begrenzt.

    Spätere Erweiterungen bedürfen der Zustimmung der Stadtverord-

    netenversammlung.

 

 

 

Zusätzlich Änderung in der Begründung:

Streichung des Punktes V.3 auf S. 3 der Begründung "Wohnhaus am Parkfenster - 14 Wohneinheiten"

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:        0