24.09.2002 - 3.2 Gründung einer Bauträgergesellschaft als Tochte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Beteiligungs-, Finanz- und Personalsteuerung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.09.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Vorlage ist bereits in der 1. Lesung eingebracht und diskutiert worden.
Der
Ausschussvorsitzende informiert über die Empfehlung der Verwaltung, die 2.
Lesung erst nach Ausreichung der Vorlage Stadtumbaukonzept Ost durchzuführen,
da hier Ausführungen zum Bornstedter Feld enthalten sind. Er erinnert an den
Änderungsantrag von Frau Hüneke in der vergangen Sitzung, und sieht, wenn
diesem durch den SBW-Ausschuss gefolgt wird, keine noch bestehenden
Kollisionspunkte beider Vorlagen.
Der
Ausschussvorsitzende empfiehlt dem Ausschuss, in naher Zukunft über die
Problematik Bornstedter Feld zu reden; hier wird nach wie vor Beratungsbedarf
bzgl. der weiteren Vorhaben gesehen.
Durch den
Ausschussvorsitzenden wird über das Abstimmungsergebnis im Finanz-/Wirtschafts-Liegenschaftsausschuss
informiert.
Auf Herrn
Jäkels Nachfrage, stellt Herr Ernst (Fachbereich Beteiligungs-, Finanz- und
Personalsteuerung) dar, dass mit der DS 02/SVV/0519 nur die Gründung dieser
einen Tochtergesellschaft beschlossen werden soll. Jede weitere neu zu
gründende Tochtergesellschaft bedarf erneut der Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung.
Folgende
Änderungsanträge (übernommen aus dem FWL-Ausschuss) werden zur Abstimmung
gestellt:
Änderungsantrag
von Frau Hüneke:
Streichung
des Punktes V.3 auf S. 3 der Begründung „Wohnhaus am Parkfenster – 14
Wohneinheiten"
Ja-Stimmen:
4
Nein-Stimmen:
2
Enthaltungen: 2
Ergänzungsantrag
von Frau Hüneke und Herrn Bruch:
Ergänzung
im Beschlusstext um den Pkt. 4 mit folgendem Inhalt:
„Der
Umfang der Tätigkeit der Bauträger-Tochtergesellschaft bleibt auf den in der
Begründung dargestellten Umfang begrenzt.
Spätere
Erweiterungen bedürfen der Zustimmung der STVV."
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
geänderter
Beschlusstext
1. Die
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH wird ermächtigt, zur Beschleunigung
der
Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld und somit zur zügigen Erreichung
der städtebaulichen Entwicklungsziele als alleiniger Gesellschafter eine
Bauträger-Tochtergesellschaft zu gründen.
Sie hat
sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnis ihres Aufsichtsrates auf die Belange
der Tochtergesellschaft
entsprechend erweitert wird.
2. Das
Rechnungsprüfungsamt wird mit der örtlichen Prüfung im Sinne von § 113 Abs. 2
Nr. 4 GO bei der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH beauftragt.
3. Der
Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH wird wie
folgt erweitert:
§ 2 - Gegenstand des
Unternehmens
neu den Absatz (7) : Die Gesellschaft darf zur
Beschleunigung der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld eine
Bauträger-Tochtergesellschaft gründen.
§
9 - Aufgaben und Beschlüsse des Aufsichtsrates - unter Absatz (4) .....der
Aufsichtsrat berät und beschließt
insbesondere über:
neu:
o) Gründung eines
Tochterunternehmens und Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen.
§
18 - Rechnungsprüfung
Absatz
(2) wird ergänzt: Vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Potsdam kann die
örtliche Prüfung im Sinne von § 113 Abs. 2 Nr. 4 GO (Kassen-, Buch- und
Betriebsprüfung ), nach Maßgabe der jeweils von der STVV der Landeshauptstadt
Potsdam übertragenen Prüfungsaufgaben wahrgenommen werden.
4.
Der Umfang der Tätigkeit der Bauträger-Tochtergesellschaft bleibt auf den in
der Begründung
dargestellten Umfang begrenzt.
Spätere Erweiterungen
bedürfen der Zustimmung der Stadtverord-
netenversammlung.
Zusätzlich
Änderung in der Begründung:
Streichung
des Punktes V.3 auf S. 3 der Begründung "Wohnhaus am Parkfenster - 14
Wohneinheiten"