24.09.2002 - 4.3 Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Fraktion >Die Andere<
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.09.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Kruschat bringt den Antrag ein.
Herr
Goetzmann bemerkt, dass das Anliegen zu einem erhöhten Aufwand im
Planungsverfahren (Verlängerung des Verfahrens bzw. Verringerung der Zahl der
B-Pläne, die mit gleicher Arbeitskapazität gemacht werden können) führen würde.
Die Betrachtung, dass mit der gewünschten Verfahrensweise künftig die
Diskussion aus dem Ausschuss herausgehalten werden würde, sei ein Trugschluss.
Bei einer Bürgerbeteiligung zu Beginn des Auslegungsverfahrens würde für den
Bürger eine Erwartungshaltung entstehen. Die Erläuterung von
Abwägungsergebnissen(wie z.B. das Anliegen sei nicht planungsrelevant) sind für
den Bürger oft schwer verständlich.
Als
Quintessenz empfiehlt die Verwaltung bei dem bisherigen Verfahren zu bleiben.
Bei wichtigen Planungsverfahren, ist die Durchführung einer Bürgerversammlung
parallel (in der Regel in der Mitte der Auslegungszeit) sinnvoll. Eine
standardmäßige Durchführung bei jedem Planungsverfahren sollte nicht erfolgen.
Es gibt auch Planverfahren, wo es wenige oder keine Betroffenen gibt.
Herr
Goetzmann informiert auf Grund von Hinweisen/Rückfragen von Herrn Mannhöfer und
Herrn Kruschat darauf, dass die Deckung des Informationsbedürfnisses der Bürger
während der öffentlichen Auslegung erfolgen kann (dienstags und donnerstags
ganztätig sowie nach telefonischer Vereinbarung). Hier erfolgt seitens der
Bürger/Betroffenen eine starke Nutzung.
Bzgl. der
Auswahl, welche Planverfahren wichtig sind, ist bisher so verfahren worden,
dass
- die
Verwaltung entscheidet, wo es Bedarf gibt -> dann wurden Bürgerversammlungen
durchgeführt oder
- der
SBW-Ausschuss die Notwendigkeit vorgibt (siehe Beispiel B-Plan
Eigenheimsiedlung Ravensbergweg; Bebauung in 2. Reihe).
Nach
weiteren Meinungsäußerungen wird durch den Ausschussvorsitzenden die
Rednerliste geschlossen.
Frau
Busch macht aus eigener Erfahrung darauf aufmerksam, dass oft erst das
Baugeschehen selbst, die Bürger aktiv macht. Die Vorstellungen der Planungen
seien oft nicht interessant, so dass sie oft in Bürgerversammlungen (z.B. am
Schlaatz) erlebt hat, dass die Verwaltung und Vertreter des Sanierungsträger
Stadtkontor anwesend waren, jedoch die Bürger fernblieben.
Herr
Jäkel schlägt folgende Änderung der Formulierung vor:
„Während
der Auslegung der bürgerrelevanten B-Pläne sind Bürgerversammlungen
durchzuführen."
Herr Dr.
Menning stellt folgenden Änderungsantrag:
„Vor
Auslegung eines B-Planes ist im SBW-Ausschuss zu entscheiden, ob und wie viele
Bürgerversammlungen durchzuführen sind."
Dieser
Antrag wird durch Herrn Kruschat übernommen.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz verweist darauf, dass dies immer eine Verlängerung der
Bebauungsplanverfahren zur Folge hätte; die durch die STVV bestätigte
Prioritätenliste würde aufgeweicht werden.