24.09.2002 - 4.3 Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kruschat bringt den Antrag ein.

 

Herr Goetzmann bemerkt, dass das Anliegen zu einem erhöhten Aufwand im Planungsverfahren (Verlängerung des Verfahrens bzw. Verringerung der Zahl der B-Pläne, die mit gleicher Arbeitskapazität gemacht werden können) führen würde. Die Betrachtung, dass mit der gewünschten Verfahrensweise künftig die Diskussion aus dem Ausschuss herausgehalten werden würde, sei ein Trugschluss. Bei einer Bürgerbeteiligung zu Beginn des Auslegungsverfahrens würde für den Bürger eine Erwartungshaltung entstehen. Die Erläuterung von Abwägungsergebnissen(wie z.B. das Anliegen sei nicht planungsrelevant) sind für den Bürger oft schwer verständlich.

 

Als Quintessenz empfiehlt die Verwaltung bei dem bisherigen Verfahren zu bleiben. Bei wichtigen Planungsverfahren, ist die Durchführung einer Bürgerversammlung parallel (in der Regel in der Mitte der Auslegungszeit) sinnvoll. Eine standardmäßige Durchführung bei jedem Planungsverfahren sollte nicht erfolgen. Es gibt auch Planverfahren, wo es wenige oder keine Betroffenen gibt.

 

Herr Goetzmann informiert auf Grund von Hinweisen/Rückfragen von Herrn Mannhöfer und Herrn Kruschat darauf, dass die Deckung des Informationsbedürfnisses der Bürger während der öffentlichen Auslegung erfolgen kann (dienstags und donnerstags ganztätig sowie nach telefonischer Vereinbarung). Hier erfolgt seitens der Bürger/Betroffenen eine starke Nutzung.

 

Bzgl. der Auswahl, welche Planverfahren wichtig sind, ist bisher so verfahren worden, dass

-     die Verwaltung entscheidet, wo es Bedarf gibt -> dann wurden Bürgerversammlungen durchgeführt    oder

-     der SBW-Ausschuss die Notwendigkeit vorgibt (siehe Beispiel B-Plan Eigenheimsiedlung Ravensbergweg; Bebauung in 2. Reihe).

 

Nach weiteren Meinungsäußerungen wird durch den Ausschussvorsitzenden die Rednerliste geschlossen.

 

Frau Busch macht aus eigener Erfahrung darauf aufmerksam, dass oft erst das Baugeschehen selbst, die Bürger aktiv macht. Die Vorstellungen der Planungen seien oft nicht interessant, so dass sie oft in Bürgerversammlungen (z.B. am Schlaatz) erlebt hat, dass die Verwaltung und Vertreter des Sanierungsträger Stadtkontor anwesend waren, jedoch die Bürger fernblieben.

 

Herr Jäkel schlägt folgende Änderung der Formulierung vor:

„Während der Auslegung der bürgerrelevanten B-Pläne sind Bürgerversammlungen durchzuführen."

 

Herr Dr. Menning stellt folgenden Änderungsantrag:

„Vor Auslegung eines B-Planes ist im SBW-Ausschuss zu entscheiden, ob und wie viele Bürgerversammlungen durchzuführen sind."

Dieser Antrag wird durch Herrn Kruschat übernommen.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz verweist darauf, dass dies immer eine Verlängerung der Bebauungsplanverfahren zur Folge hätte; die durch die STVV bestätigte Prioritätenliste würde aufgeweicht werden.

 

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geänderter Beschlusstext

 

Vor Auslegung eines Bebauungsplanes ist im SBW-Ausschus zu entscheiden, ob und wieviel Bürgerversammlungen durchzuführen sind.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:                6

Ablehnung:                   1

Stimmenthaltung:         1

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