24.09.2002 - 3.3 Ufer- und Stegekonzept der Stadt Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeiste, FB Umwelt und Gesundheit
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.09.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Kneiding ((Bereich Umwelt und Natur) bringt die Vorlage ein. Er informiert die
Teilnehmer darüber, dass das Ufer- und Stegekonzept mehr beinhaltet, als nur
die naturschutzrechtlichen Belange. Hier handelt es sich um ein übergreifendes
Konzept, welches sowohl mit der Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, als auch
mit der Denkmalpflege abgestimmt worden sei. Ziel dieses Konzeptes ist die
Entwicklung der Uferbereiche im Sinne des umfassenden Umweltschutzes und
entsprechende Lenkung der Nutzungsansprüche. Mit Hilfe von Folien erläutert
Herr Kneiding die Arbeitsschritte, gibt einen kurzen Überblick über die
erreichten Ergebnisse und die flächendeckende Bewertung und informiert über die
Gewichtung einzelner Standorte.
Herr
Jäkel dankt für die umfangreiche Ausarbeitung und verweist insbesondere auf die
vorgenommene unterschiedliche Handlungshierarchie. Hier spricht er das
Nutzungskonzept der prioritären Projekte und Maßnahmen, hauptsächlich die
Neustädter Havelbucht an. Durch Herrn Jäkel wird hier erheblicher
Präzisierungsbedarf gesehen. Bei der Nennung der Schwerpunkte vermisst er:
- die
Lösung des Konfliktes der leerstehenden Ufergaststätte
- die
Beseitigung des Schiffswracks des ehemaligen Wohnschiffes.
Deshalb
schlägt Herr Jäkel vor, zur Erarbeitung der Entwicklungsvorstellungen, speziell
der Neustädter Havelbucht, die anliegenden Wohneigentümergesellschaften
prioritär mit in die Diskussion einzubeziehen, da hier eine große Menge von
Anwohnern betroffen sind.
Herr
Kneiding teilt mit, dass im Sinne der Wirtschaftsförderung angedacht sei, hier
ein „Tor zum Wasser" zu entwickeln. Dabei geht es nicht darum, die
Neustädter Havelbucht zu bebauen, sondern Gestaltungsqualität reinzubringen,
welche die Bucht attraktiviert.
Herr
Kruschat richtet seinen Dank an die Verwaltung. Er hält das Konzept im Sinne
der Umweltplanung für ein gutes Konzept. Nur die Schwerpunkte, die hier
aufgezeigt worden sind, sollten entwickelt werden.
Auf
Frau Hünekes Nachfragen zu den Gewichtungsfaktoren, insbesondere bei der Villa
Schöningen, Villa Tummeley und Park Babelsberg geht Herr Kneiding kurz ein. Er
verweist darauf, dass es bei den in der Tabelle gekennzeichneten Standorten
immer schwieriger ist, etwas zu realisieren. Herr Kneiding bietet an, die
Tabelle dem Protokoll beizufügen.
Herr
Dr. Seidel erkundigt sich nach dem Verkehrsvorhaben Übergang über Templiner See
parallel zur Eisenbahn und ob es sich mit der Darstellung um einen
Selbstbindungsbeschluss handelt.
Herr
Kneiding teilt mit, dass das damalige Raumordnungsverfahren zurück gezogen
worden sei; in einem zukünftigen
Raumordnungsverfahren wäre dann die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung für das konkrete Vorhaben erforderlich. Die Stadt
würde dort nicht federführend tätig werden, sondern nur per Abgabe der Stellungnahme
beteiligt.
Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung)
ergänzt, dass spätestens im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für eine
Verbindung B1-B2 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Ein erhöhtes Risiko für dieses Projekt ist dann nicht gegeben, wenn mit dem
vorliegenden Konzept die Schutzwürdigkeit der Uferzonen nicht höher bewertet
wird, als sie objektiv ist. Sonst würde damit die „Hürde höher gelegt",
als sie sich aus der Analyse in der UVP ergeben würde; objektive Gegebenheiten
würden sich aber umgekehrt auch durch das vorliegende Konzept nicht leichter
machen lassen. Zur Klarstellung weist Herr Goetzmann darauf hin, dass eine
Seequerung sicher nicht als Brücke von Ufer zu Ufer konzipiert würde, sondern mit
Blick auf einen realistischen Aufwand als Verbreiterung des bestehenden Damms
mit Überbrückung des notwendigen Durchlasses.
Das
vorliegende Ufer- und Stegkonzept soll Grundlage des weiteren
Verwaltungshandelns zur umweltverträglichen, wasserseitigen Entwicklung
Potsdams sein.
Dabei ist
die umweltfachliche, teilräumliche Zielkonzeption und Bewertungsmethodik auch
auf andere, bisher nicht in der
wasserseitigen Nutzungskonzeption für Potsdam enthaltene Standorte anzuwenden.