24.09.2002 - 3.3 Ufer- und Stegekonzept der Stadt Potsdam

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kneiding ((Bereich Umwelt und Natur) bringt die Vorlage ein. Er informiert die Teilnehmer darüber, dass das Ufer- und Stegekonzept mehr beinhaltet, als nur die naturschutzrechtlichen Belange. Hier handelt es sich um ein übergreifendes Konzept, welches sowohl mit der Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, als auch mit der Denkmalpflege abgestimmt worden sei. Ziel dieses Konzeptes ist die Entwicklung der Uferbereiche im Sinne des umfassenden Umweltschutzes und entsprechende Lenkung der Nutzungsansprüche. Mit Hilfe von Folien erläutert Herr Kneiding die Arbeitsschritte, gibt einen kurzen Überblick über die erreichten Ergebnisse und die flächendeckende Bewertung und informiert über die Gewichtung einzelner Standorte.

 

Herr Jäkel dankt für die umfangreiche Ausarbeitung und verweist insbesondere auf die vorgenommene unterschiedliche Handlungshierarchie. Hier spricht er das Nutzungskonzept der prioritären Projekte und Maßnahmen, hauptsächlich die Neustädter Havelbucht an. Durch Herrn Jäkel wird hier erheblicher Präzisierungsbedarf gesehen. Bei der Nennung der Schwerpunkte vermisst er:

-     die Lösung des Konfliktes der leerstehenden Ufergaststätte

-     die Beseitigung des Schiffswracks des ehemaligen Wohnschiffes.

Deshalb schlägt Herr Jäkel vor, zur Erarbeitung der Entwicklungsvorstellungen, speziell der Neustädter Havelbucht, die anliegenden Wohneigentümergesellschaften prioritär mit in die Diskussion einzubeziehen, da hier eine große Menge von Anwohnern betroffen sind.

 

Herr Kneiding teilt mit, dass im Sinne der Wirtschaftsförderung angedacht sei, hier ein „Tor zum Wasser" zu entwickeln. Dabei geht es nicht darum, die Neustädter Havelbucht zu bebauen, sondern Gestaltungsqualität reinzubringen, welche die Bucht attraktiviert.

 

Herr Kruschat richtet seinen Dank an die Verwaltung. Er hält das Konzept im Sinne der Umweltplanung für ein gutes Konzept. Nur die Schwerpunkte, die hier aufgezeigt worden sind, sollten entwickelt werden.

 

Auf Frau Hünekes Nachfragen zu den Gewichtungsfaktoren, insbesondere bei der Villa Schöningen, Villa Tummeley und Park Babelsberg geht Herr Kneiding kurz ein. Er verweist darauf, dass es bei den in der Tabelle gekennzeichneten Standorten immer schwieriger ist, etwas zu realisieren. Herr Kneiding bietet an, die Tabelle dem Protokoll beizufügen.

 

Herr Dr. Seidel erkundigt sich nach dem Verkehrsvorhaben Übergang über Templiner See parallel zur Eisenbahn und ob es sich mit der Darstellung um einen Selbstbindungsbeschluss handelt.

 

Herr Kneiding teilt mit, dass das damalige Raumordnungsverfahren zurück gezogen worden sei; in einem zukünftigen  Raumordnungsverfahren wäre dann die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das konkrete Vorhaben erforderlich. Die Stadt würde dort nicht federführend tätig werden, sondern nur per Abgabe der Stellungnahme beteiligt.

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) ergänzt, dass spätestens im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für eine Verbindung B1-B2 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Ein erhöhtes Risiko für dieses Projekt ist dann nicht gegeben, wenn mit dem vorliegenden Konzept die Schutzwürdigkeit der Uferzonen nicht höher bewertet wird, als sie objektiv ist. Sonst würde damit die „Hürde höher gelegt", als sie sich aus der Analyse in der UVP ergeben würde; objektive Gegebenheiten würden sich aber umgekehrt auch durch das vorliegende Konzept nicht leichter machen lassen. Zur Klarstellung weist Herr Goetzmann darauf hin, dass eine Seequerung sicher nicht als Brücke von Ufer zu Ufer konzipiert würde, sondern mit Blick auf einen realistischen Aufwand als Verbreiterung des bestehenden Damms mit Überbrückung des notwendigen Durchlasses.

 

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Das vorliegende Ufer- und Stegkonzept soll Grundlage des weiteren Verwaltungshandelns zur umweltverträglichen, wasserseitigen Entwicklung Potsdams sein.

 

Dabei ist die umweltfachliche, teilräumliche Zielkonzeption und Bewertungsmethodik auch auf andere,  bisher nicht in der wasserseitigen Nutzungskonzeption für Potsdam enthaltene Standorte anzuwenden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:                     8

Ablehnung:                        0

Stimmenthaltung:              0

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