24.09.2002 - 4.4 Radweg Geschwister-Scholl-Straße

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Lohrenz (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) berichtet über das Ergebnis der bereits vorgenommenen Prüfung:

 

Das Erfordernis des Ausbaus eines Radweges in der Geschwister-Scholl-Str. im Abschnitt Kastanienallee bis Neues Palais ist im Verkehrsentwicklungsplan bis 2015 festgeschrieben. Der Radweg ist Bestandteil der Route F „Alter Fritz" bzw. der Route G „Innenstadt, Neues Palais – Golm".

Der vorhandene Straßenraum wird unter Beibehalt der existierenden Baumreihen stadtauswärts nur den Neubau eines kombinierten Rad-/Gehweges zulassen. In der mittelfristigen Finanzplanung sind für das Jahr 2004 50 T EUR für die Gesamtbeplanung dieses Straßenabschnittes eingeplant. Derzeitig werden Radwege nach dem GVFG nur im Zusammenhang mit Straßenneu- und –ausbauten gefördert. Realisierungsmittel sind bis 2006 bisher nicht eingestellt.

Bei einer Realisierung muss nach Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Landeshauptstadt v. 24.10.1997 der Straßenanlieger, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, 55 % der Kosten tragen.

Die im Planentwurf für 2002 eingestellten Radwegevorhaben

-            Anschluss Radweg B 273 an die Rückertstr.

-     Radweg Bornstedter Straße stadteinwärts

sind mit höherer Priorität einzuschätzen.

 

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Errichtung eines Radweges im Teilstück der Geschwister-Scholl-Straße zwischen Straßenbahnhaltestelle Charlottenhof und der Kreuzung am Kaiserbahnhof im Rahmen der vorgesehenen Mittel für den Radwegebau prioritär einzuordnen.

Über die Möglichkeiten ist im November 2002 Bericht zu erstatten.

 

 

Der SBW-Ausschuss betrachtet den Antrag aufgrund der gegebenen Informationen als durch Verwaltungshandeln erledigt.

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