30.10.2002 - 3.2 Pflege der Sportanlagen auf dem Schlaatz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Stadtverordnete Otto, Fraktion SPD
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 30.10.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Otto bringt den
Antrag ein und begründet ihn.
Herr
Ofcsarik informiert, dass die Reinigung des
Sportplatzes zur Zeit umschichtig durch die Hausmeister der anliegenden Schulen
organisiert ist. Dies kann nicht die Lösung des Problems sein. Er verweist auf
einen Standtortvorschlag des Fachbereiches Stadterneuerung vom 22.10.02. Danach
wäre die Einordnung eines Streetfootballplatzes im Wohngebiet Schlaatz zur
Bereicherung im Bereich Sport und für die Freizeitbeschäftigung für Jugendliche
möglich. Dieses Vorhaben wird durch das europäische Förderprogramm ZiS (Zukunft im Stadtteil) gefördert. U.a.
ist der Einsatz eines Sport- und Kulturmanagers und eines Streetworkers
geplant.
Herr
Bretz hält den
vorliegenden Antrag nicht für zustimmungsfähig, weil er keine finanziellen
Auswirkungen ausweist. Er schlägt der Antragstellerin folgende Formulierung
vor: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur SVV im Dezember 2002
Maßnahmen aufzuzeigen, wie die Pflege und Überwachung der Sportanlagen am
Schlaatz erfolgen kann.
Frau
Wildgrube bittet zu
überlegen, ob man über verantwortliche Streetworker oder Schulsozialarbeiter
das Gespräch mit den betreffenden Jugendlichen sucht, um eine Lösung ohne
zusätzlichen Personaleinsatz zu finden.
Herr
Hugler meint, dies
sei nicht Aufgabe der Streetworker. Der Antrag ist Indiz für eine
grundsätzliche Sache. Er sieht
eine Möglichkeit das Anliegen des Antrages in das geplante ZiS-Projekt
einzuordnen.
Herr
Bretz fordert Frau
Otto auf, seine Antragsformulierung zu übernehmen oder finanzielle Auswirkungen
aufzuzeigen. Eine Maßnahmediskussion sollte heute nicht geführt werden.
Frau
Otto ändert ihre
Antragsformulierung.