30.10.2002 - 3.2 Pflege der Sportanlagen auf dem Schlaatz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Otto bringt den Antrag ein und begründet ihn.

Herr Ofcsarik  informiert, dass die Reinigung des Sportplatzes zur Zeit umschichtig durch die Hausmeister der anliegenden Schulen organisiert ist. Dies kann nicht die Lösung des Problems sein. Er verweist auf einen Standtortvorschlag des Fachbereiches Stadterneuerung vom 22.10.02. Danach wäre die Einordnung eines Streetfootballplatzes im Wohngebiet Schlaatz zur Bereicherung im Bereich Sport und für die Freizeitbeschäftigung für Jugendliche möglich. Dieses Vorhaben wird durch das europäische Förderprogramm ZiS  (Zukunft im Stadtteil) gefördert. U.a. ist der Einsatz eines Sport- und Kulturmanagers und eines Streetworkers geplant.

Herr Bretz hält den vorliegenden Antrag nicht für zustimmungsfähig, weil er keine finanziellen Auswirkungen ausweist. Er schlägt der Antragstellerin folgende Formulierung vor: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur SVV im Dezember 2002 Maßnahmen aufzuzeigen, wie die Pflege und Überwachung der Sportanlagen am Schlaatz erfolgen kann.

Frau Wildgrube bittet zu überlegen, ob man über verantwortliche Streetworker oder Schulsozialarbeiter das Gespräch mit den betreffenden Jugendlichen sucht, um eine Lösung ohne zusätzlichen Personaleinsatz zu finden.

Herr Hugler meint, dies sei nicht Aufgabe der Streetworker. Der Antrag ist Indiz für eine grundsätzliche Sache.  Er sieht eine Möglichkeit das Anliegen des Antrages in das geplante ZiS-Projekt einzuordnen.

Herr Bretz fordert Frau Otto auf, seine Antragsformulierung zu übernehmen oder finanzielle Auswirkungen aufzuzeigen. Eine Maßnahmediskussion sollte heute nicht geführt werden.

Frau Otto ändert ihre Antragsformulierung.

 

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2002 Maßnahmen aufzuzeigen, wie die Pflege und Überwachung der Sportanlagen am Schlaatz erfolgen kann.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:         5

Ablehnung:            0

Stimmenthaltung: 0                einstimmig