12.11.2002 - 6.2 BE Arbeitsgruppe Rahmenkonzeption Bornstedt/Kat...

Beschluss:
vertagt
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Herr Meckelein erhält als Anwohner der Lendelallee Rederecht und verweist auf sein als Tischvorlage ausgereichtes Papier.

 

Herr Goetzmann erläutert die Arbeit der Arbeitsgruppe. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe sind wesentlich hinter der inhaltlichen Tiefe der Rahmenkonzeption zurück geblieben. Er informiert über die in der AG durchgeführte Diskussion und vermittelt den Teilnehmern den erreichten Konsensstand an Hand der Folie.

Durch Herrn Goetzmann wird für die STVV im Dezember eine Beschlussvorlage angekündigt. Darin sind die wesentlichen Ergebnisse dargestellt und es wird der Vorschlag unterbreitet, auf dieser Grundlage weitere Gespräche mit Grundstückeigentümern durchzuführen. Auch bzgl. der Parkplatzsituation ist die bauleitplanerische Unterfütterung voran zu treiben. Mit dieser Vorlage wird die Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung und deren schrittweisen Umsetzung getroffen.

Nach Vorlage des Meinungsbildes im Ausschuss wäre eine unmittelbare Beschlussfassung in der STVV am 4.12.02 sinnvoll.

(Die Vorlage wird voraussichtlich morgen durch die Beigeordnetenkonferenz freigegeben und könnte dann ausgereicht werden).

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor:

Es erfolgt die kurzfristige Ausreichung der Vorlage für die Diskussion in den Fraktionen. Die Meinungsbildung erfolgt in der nächsten Ausschusssitzung.

 

 

Herr Goetzmann informiert über die unglückliche Situation der Bauleitplanung im Bereich Lendelallee. Die weitere Bearbeitung ist aufgrund Personal-/und Finanzierungsmangel nicht erfolgt und auch nicht in der Prioritätenliste Bauleitplanung enthalten.

 

Seitens verschiedener Teilnehmer wird Unverständnis geäußert. Es ist für die Betroffenen

nicht nachvollziebar, weshalb ein Teil eines B-Plan-Gebietes bearbeitet wird und der andere nicht.

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt zur Verfahrensweise vor, dass er versuchen wird, sich mit der Verwaltung zu verständigen, damit zur nächsten Sitzung entweder ein Statusbericht vorgelegt werden oder ein Vorschlag unterbreitet werden kann.

 

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