12.11.2002 - 3.1 Satzungsbeschluss zur 2. (vereinfachten) Änderu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 12.11.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:20
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Eine
Einbringung der Vorlage wird nicht gewünscht.
Herr
Lehmann erkundigt
sich nach den finanziellen Auswirkungen, kritisiert die missverständliche
Darstellung der Finanzierung von öffentlichen Grünflächen und stellt nach der
dazu gegebenen Information der Verwaltung folgenden Änderungsantrag:
Der
vorletzte Absatz in den fin. Auswirkungen lautet neu:
Die
erforderlichen Mittel für Grünflächen müssten durch den zuständigen Fachbereich
zu gegebener Zeit in den Haushalt eingestellt werden, voraussichtlich 2004.
Abstimmung:
Der
SBW-Ausschuss empfiehlt die v.g. Änderung einstimmig.
Herr Dr.
Seidel geht kurz auf den Abwägungsentwurf, S. 3 Anlage 1a, Pkt. 1.6 ein und
vertritt die Ansicht, dass die hier enthaltene Aussage gegenüber dem Einwender
nicht nachvollziehbar sei (GFZ/GRZ auf Flächen für soziale Zwecke). Nach kurzer
Diskussion sichert die Verwaltung eine erklärende Stellungnahme gegenüber den
Einwendern zu.
Auf
einzelne Nachfragen der Teilnehmer wird durch die Verwaltung eingegangen. U.a.
teilt Herr Lohrenz (FB Grün- und Verkehrsflächen) mit, dass alle
Erschließungsmaßnahmen mit der EWP abgestimmt worden sind.
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1
Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen Auslegung der 2. (vereinfachten)
Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 „Bornim-Hügelweg" entschieden (gemäß
Anlage 1a bis 1c).
2. Die 2.
(vereinfachte) Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 "Bornim-Hügelweg"
wird gemäß § 10 BauGB als
Satzung
beschlossen, die dazugehörige
Begründung wird gebilligt.
+ Änderung
in den finanziellen Auswirkungen (vorletzter Absatz geändert):
Die
erforderlichen Mittel für Grünflächen müssten durch den zuständigen Fachbereich
zu gegebener Zeit in den Haushalt eingestellt werden, voraussichtlich 2004.