07.09.2011 - 9.1 Stand des B-Plans Brauhausberg

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Eingangs informiert Herr Goetzmann über den Stand des Verfahrens und erläutert an Hand visueller Darstellung die Planungen und die Abbildung der Baumassen. Nach dem Hinweis von Herrn Schröder, dass dazu ein Workshop geplant sei, fragt  Frau Dr. Schröter, ob sich die Schwimmhalle mit den Baumassen arrangiere. Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass diese Darstellung nicht das Ergebnis einer langen Diskussion sei, sondern sich aus der Diskussion um den Schwimmhallenbau ableite und sehr nach einer guten Verwertung der Grundstücke aussehe. Die Frage des Schwimmhallenbaus müsse aus seiner Sicht mit diskutiert werden, was auch das Kostenvolumen betreffe. Der Oberbürgermeister hingegen wolle die Diskussion erst führen, wenn die Entscheidung bezüglich der Schwimmhalle gefallen sei. Im Weiteren fordert er die Einbeziehung der rgerinitiative „Brauhausberg“ und die Gewährung der geforderten Einsicht in die Planungsunterlagen.

Herr Exner nimmt zu den veranschlagten Sanierungskosten der Schwimmhalle am Brauhausberg Stellung, die auf Grundlage alter Ingenieur-Planungsunterlagen von einem Gutachter auf 13 Mio. Euro geschätzt werden. Die Kostenerhöhung von den im Zuge des Schwimmhallen-Neubaus genannten ca. 5 Mio. Euro begründen sich mit Baukostensteigerungen durch Energievorschriften, neue DIN-Vorschriften etc. Er könne in diesem Zusammenhang nicht verstehen, warum eine Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen der Stadtwerke nötig sei. Seitens der Verwaltung werde eine neue Beschlussvorlage eingebracht, womit alle Themen wieder aufgerufen seien.

Herr Dr. Scharfenberg merkt dazu an, dass die Kostensteigerung auch interessengeleitet sein könnte, wovon Fachleute z. B. ausgehen. Außerdem gebe es auch einen Antrag auf Akteneinsicht. Dieser, so Herr Exner, werde genauso geprüft, wie die Belastbarkeit der jetzt vorliegenden Kostenschätzung.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion wird die Rolle der Ergebnisse des im Jahr 2009 durchgeführten Workshops beleuchtet sowie Meinungen ausgetauscht, ob erst die Entscheidung zum Bau der Schwimmhalle erfolgen solle, um dann den Masterplan zu qualifizieren oder dies jetzt schon erfolgen könne sowie die Einflussmöglichkeiten der Stadt bei der Gestaltung der Baukörper und der Veräerung der Grundstücke.

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