21.11.2002 - 3 Satzungsbeschluss zur 2. (vereinfachten) Änderu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp bringt die Vorlage ein und gibt Erläuterungen.

Sie weist darauf hin, dass der SBW-Ausschuss in seiner Sitzung am 12.11.2002 folgenden Änderungsantrag beschlossen hat:

"Die erforderlichen Mittel für Grünflächen müssten durch den zuständigen Fachbereich zu gegebener Zeit in den Haushalt eingestellt werden, voraussichtlich 2004."

 

Herr Lehmann weist darauf hin, dass der SBW-Ausschuss in seiner Sitzung am 12.11.2002 folgenden Änderungsantrag beschlossen hat der durch den RSOU-Ausschuss übernommen werden sollte:

"Die erforderlichen Mittel für Grünflächen müssten durch den zuständigen Fachbereich zu gegebener Zeit in den Haushalt eingestellt werden, voraussichtlich 2004."

 

Herr Jäkel verweist auf ein Schreiben des Bürgervereins Bornim vom 19.11.2002 an den amt. OBM bezüglich des Standortes Bürgerhaus Bornim.

Hier wird darauf hingewiesen, dass gegenüber dem zu Zeit noch gültigen B-Plan eine Änderung der Zweckbestimmung mit Ausschluss von Sportanlagen erfolgt. Dies beschränkt die Möglichkeiten der Entwicklung des Bürgerhauses.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass in der alten Planung ein Schulstandort vorgesehen war, der derzeit aber nicht mehr erforderlich ist. Jetzt ist soziale Nutzung angedacht, wobei Sportnutzung durchaus zulässig ist.

 

Frau Reiß fragt, welche Nutzung auf der Fläche für soziale Zwecke ausgeschlossen wird.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass die Nutzung relativ offen ist. Es sind soziale Einrichtungen aller Art zulässig. Reine Sportnutzung ist allerdings nicht gestattet.

 

Herr Stephan fragt, ob aufgrund dieses Beschlusses auch weiterhin möglich ist, im Bürgerhaus Bornim die Minigolfanlage zu errichten.

Er weist darauf hin, dass der Bauantrag für die Minigolfanlage noch nicht bearbeitet wurde.

 

Frau Holtkamp bietet an, dies auszuwerten und dem Protokoll als Anlage beizufügen.

 

Frau Geywitz macht darauf aufmerksam, dass im Punkt 14 der Stellungnahmen der Fachbereiche durch den Fachbereich Umwelt und Natur darauf hingewiesen wurde, dass im Zusammenhang mit der Ableitung des Niederschlagswassers auch der Ersatzbau des Schöpfwerkes Tyroler Graben erforderlich ist.

 

Herr Bolze erklärt, dass dies lediglich ein Hinweis darauf ist, dass das Schöpfwerk nicht gebaut werden konnte, da entsprechende Haushaltsmittel für 2002 nicht eingestellt wurden. Für 2003 werden die Mittel erneut angefordert. Es muss darauf geachtet werden, dass wenn hier gebaut wird, auch das Schöpfwerk gebaut werden muss.

 

Änderung in den finanziellen Auswirkungen (vorletzter Absatz geändert):

Die erforderlichen Mittel für Grünflächen müssten durch den zuständigen Fachbereich zu gegebener Zeit in den Haushalt eingestellt werden, voraussichtlich 2004.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

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Beschlusstext:

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen Auslegung der 2. (vereinfachten) Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 „Bornim-Hügelweg" entschieden (gemäß Anlage 1a bis 1c).

 

2. Die 2. (vereinfachte) Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 "Bornim-Hügelweg" wird gemäß § 10     BauGB als Satzung     beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

+ Änderung in den finanziellen Auswirkungen (vorletzter Absatz geändert):

Die erforderlichen Mittel für Grünflächen müssten durch den zuständigen Fachbereich zu gegebener Zeit in den Haushalt eingestellt werden, voraussichtlich 2004.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.