21.11.2002 - 4 Neufassung "Stadtordnung"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Kluge bringt die Vorlage ein und gibt Erläuterungen.

 

Herr Jäkel stellt folgenden Änderungsantrag:

§3 (4) wird gestrichen und durch einen Verweis auf die Werbesatzung ersetzt.

§ 4 (3) und § 8 (4) sind zu streichen.

Im § 10 ist der 2. und der 3. Satz zu streichen.

Im § 16 (1) sind die Punke 4, 9, 24, 29 und 30 zu streichen.

 

Herr Hugler kann sich teilweise dem Änderungsantrag von Herrn Jäkel anschließen. Die Begriffe fahrlässig und vorsätzlich sollten konkretisiert werden.

Der § 8 (5) sollte gestrichen werden und die Probleme so gelöst, dass dies nicht mehr notwendig ist.

 

Frau Geywitz weist darauf hin, dass es hier vorrangig um das zur Schau stellen von Tieren geht.

 

Frau Laabs macht deutlich, dass die Stadtordnung sozialunfreundlich ist. Sie umfasst insgesamt 33 Ordnungswidrigkeiten.

Sie bringt folgenden Änderungsantrag ein:

Die §§ 3 (2); 3 (3) b, 3 (3) c, 3 (4), § 4 (3), § 6 (2) 2. Absatz, § 8 (4), § 10 sowie die dazugehörenden OWi-Tatbestände § 16 (1) Nr. 1, 3, 4, 5, 9, 19, 24, 28, 29, 30, werden ersatzlos gestrichen.

In § 16 (1): "Ordnungswidrig handelt wer vorsätzlich oder fahrlässig" ... werden die Worte oder fahrlässig gestrichen.

 

Frau Geywitz übernimmt formal den Änderungsantrag, da Frau Laabs kein Mitglied des Ausschusses ist.

 

Herr Lehmann weist darauf hin, dass die Regelungen erforderlich sind. Er sieht die Stadtordnung durchaus positiv. Es ist vieles klar geregelt und Begriffe klar definiert.

Er fragt, ob die Baumscheiben durch den Anlieger zu reinigen und zu pflegen sind oder ob die Stadt diese pflegen muss.

Des Weiteren fragt er, wieviel Personal derzeit und auch perspektivisch für die Kontrolle der Einhaltung der Stadtordnung zur Verfügung steht.

Er fragt, ob man sein Fahrzeug auf der privaten Garagenzufahrt oder einer versiegelten Fläche auf dem Grundstück waschen darf.

 

Herr Stephan betont, dass seines Erachtens nach die Stadtordnung eine Überregulierung darstellt.

 

Frau Reiß begrüßt die neue Satzung grundsätzlich und bringt folgenden Änderungsantrag ein:

§ 8 (3) "... höchstens zwei Meter lange ..." ist zu streichen.

§ 8 (5) ist zu streichen.

§ 16 (1) Punkt 23 "... höchstens zwei Meter lange ..." ist zu streichen.

 

Frau Kluge weist darauf hin, dass diese Regelungen erforderlich sind, da sich das Zusammenleben nicht von allein regelt. So sind z.B. beim Musizieren auf der Straße 30 Minuten dass, was auch den Anliegern zuzumuten ist.

Zur Leinenpflicht ist zu sagen, dass derzeit im gesamten Stadtgebiet die Hunde an der Leine zu führen sind. Dies wird durch die neue Stadtordnung auf besondere Zentren begrenzt.

Das Fütterungsverbot für wildlebender Tiere gilt vorwiegend für Wildschweine, Ratten und Tauben.

 

Herr Bolze erklärt, dass wildlebende Tiere nicht auf die Versorgung durch den Menschen angewiesen sind. Durch die Fütterung werden die Lebensgewohnheiten der Tiere geändert. Er macht auch deutlich, dass durch das Futter, das nicht gefressen wird, Ratten angezogen werden.

 

Frau Kluge macht außerdem darauf aufmerksam, dass das Plakatieren lediglich dann untersagt es, wenn keine Genehmigung vorliegt.

Zu den Anliegerpflichten erklärt sie, dass die Baumscheiben dazu gehören und durch den Anlieger zu pflegen sind.

Die sichtbare Nummerierung ist erforderlich, dass z.B. der Rettungsdienst das betreffende Haus ohne große Verzögerung finden kann.

Zum Verbot des Bettelns mit Tieren ist zu sagen, dass hier nicht das Betteln oder Sammeln von Spenden untersagt werden soll, sondern das zur Schau stellen von Tieren aus Gründen des Tierschutzes.

 

Herr Bolze erklärt, dass beim Waschen von Fahrzeugen das Eindringen von Schadstoffen in das Grundwasser vermieden werden soll.

 

Frau Kluge berichtet, dass im Außendienst derzeit 25 Mitarbeiter tätig sind. Zu den Begriffen vorsätzlich und Fahrlässig wird dem Protokoll eine Begriffserklärung beigefügt.

 

Herr Lehmann kann einige Änderungsanträge nicht nachvollziehen, da es bereits seit 1995 eine Stadtordnung gibt, die jetzt lediglich präzisiert wurde.

 

Herr Henning weist darauf hin, dass das Land Brandenburg weitergehende Regelungen erlassen hat.

 

Frau Kluge macht deutlich, dass es hier um Verhaltensregeln geht, die definiert werden. Dies soll ein Hilfswerk für die Bürger der Stadt sein.

 

Frau Geywitz schlägt vor, über die in den Änderungsanträgen betroffenen Paragraphen einzeln abzustimmen.

 

Dem Vorschlag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

§ 3 (2) ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       0

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Änderungsantrag:

§ 3 (3) b ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       1

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Änderungsantrag:

§ 3 (3) c ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       2

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

§ 3 (4)  ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               1

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       2

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Änderungsantrag:

§ 3 (4)  ist zu streichen und zu ersetzen durch den Verweis auf die Werbesatzung.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

§ 4 (3) ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

§ 6 (2) 2. Absatz ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               1

Ablehnung:                  5

Stimmenthaltung:       0

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Änderungsantrag:

§ 8 (3) "... höchstens zwei Meter lange ..." ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

§ 8 (4) ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       0

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Änderungsantrag:

§ 8 (5) ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

§ 10 ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               1

Ablehnung:                  4

Stimmenthaltung:       1

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Änderungsantrag:

§ 10 Satz 2 und 3 sind zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       0

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

§ 16 (1) "... oder fahrlässig ..." ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       1

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Änderungsantrag:

§ 16 (1) Punkt 1 "...oder fahrlässig ..." ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  4

Stimmenthaltung:       0

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Änderungsantrag:

§ 16 (1) Punkt 3 ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       0

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Änderungsantrag:

§ 16 (1) Punkt 4 ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

§ 16 (1) Punkt 5 ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

§ 16 (1) Punkt 9 ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

§ 16 (1) Punkt 19 ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               1

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       2

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Änderungsantrag:

§ 16 (1) Punkt 23 "... höchstens zwei Meter lange ..." ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

§ 16 (1) Punkt 24 ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       1

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Änderungsantrag:

§ 16 (1) Punkt 25 ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       0

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

§ 16 (1) Punkt 28 ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  4

Stimmenthaltung:       0

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Änderungsantrag:

§ 16 (1) Punkt 29 ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       1

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

§ 16 (1) Punkt 30 ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       1

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

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Beschlusstext:

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam.

+ Änderungen

§ 3 (3) c ist zu streichen.

§ 3 (4) ist zu streichen und zu ersetzen durch den Verweis auf die Werbesatzung.

§ 4 (3) ist zu streichen.

§ 8 (3) "... höchstens zwei Meter lange ..." ist zu streichen.

§ 8 (5) ist zu streichen.

§ 10 Satz 2 und 3 sind zu streichen.

§ 16 (1) Punkt 4 ist zu streichen.

§ 16 (1) Punkt 5 ist zu streichen.

§ 16 (1) Punkt 9 ist zu streichen.

§ 16 (1) Punkt 23 "... höchstens zwei Meter lange ..." ist zu streichen.

§ 16 (1) Punkt 25 ist zu streichen.

§ 16 (1) Punkt 29 ist zu streichen.

§ 16 (1) Punkt 30 ist zu streichen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage