21.11.2002 - 8 Straßenreinigungsgebührensatzung für die Landes...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Kluge bringt die Vorlage ein und gibt Erläuterungen.

 

Frau Geywitz weist darauf hin, dass der Hauptbahnhof nicht in der Kalkulation enthalten ist. Sie wird einen entsprechenden Antrag einbringen.

 

Herr Jäkel betont, dass die Kostenentwicklung aus seiner Sicht nicht vertretbar ist. Er wird einen entsprechenden Antrag einbringen, da einige Straße ungeschickt der Reinigungsklasse zugeordnet sind.

 

Frau Kluge macht deutlich, dass jede Reinigungsklasse extra betrachtet werden muss. Sie weist darauf hin, dass die als Tischvorlage ausgereichten Zahlen nur Vermutungen sind, keine wirklichen Aussagen.

 

Herr Lehmann weist darauf hin, dass hier auch überlegt werden muss, wie die Gebühren vor den Bürgern begründet werden. Er kann der Gebührensatzung zustimmen.

 

Herr Stephan hält die Gebühren für nicht vermittelbar. Er fragt, wie die Preise zustande kommen. Eventuell müssen die Reinigungsleistungen neu ausgeschrieben werden.

 

Frau Kluge erklärt, dass eine Kostenherabsetzung nur durch Heruntersetzen der Leistungen erfolgen kann. Eine Neuausschreibung der Leistung ist nicht möglich, da 1991 ein 20jähriger Vertrag mit der STEP geschlossen wurde, an den die Stadt gebunden ist.

Die Stadt kann 75 % der entstandenen Kosten umlegen. Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation ist die Stadt dazu sogar verpflichtet.

 

Herr Jäkel betont, dass die Kosten sich für die Bürger nicht mehr als verdoppeln sollten. Er regt an, die Zuordnung der Reinigungsklassen zu überarbeiten.

 

Herr Lehmann fragt nach der inneren Verrechnung. Diese betragen laut Vorlage ein Fünftel der Gesamtkosten.

 

Frau Kluge erklärt, dass die innere Verrechnung in der Anlage 2 des BAB aufgelistet ist. Sie wird dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Henning appelliert an den Grundsatz der Gebührengerechtigkeit

 

Frau Kluge weist darauf hin, dass dies nur durch Verteilung der Flächen in andere Reinigungsklassen möglich ist. Dann muss auch das Straßenverzeichnis als Bestandteil der Straßenreinigungssatzung geändert werden.

 

Herr Hugler stellt folgenden GO-Antrag: Ende der Debatte.

 

Frau Kluge macht deutlich, dass es die Gewissheit, dass alle Wünsche berücksichtigt werden, nicht gibt.

 

Frau Geywitz weist darauf hin, dass eine Kostengegenüberstellung von 2002 und 2003 hätte erfolgen müssen.

Sie schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, bis zur Sondersitzung der StVV am 18.12.2002 eine überarbeitete Gebührensatzung vorzulegen.

 

Frau Kluge weist nochmals darauf hin, dass auch das Straßenverzeichnis geändert werden muss.

 

Frau Reiß beantragt, den Beschluss auszusetzen.

 

Herr Lehmann stellt folgenden Antrag:

Die Vorlage wird bis zur nächsten Ausschusssitzung am 12.12.2002 vertagt.

Die Verwaltung überarbeitet bis dahin die Gebührensatzung.

Die Vorlage wird in der vorliegenden Form abgelehnt.

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Beschlusstext:

Die Straßenreinigungsgebührensatzung für die Landeshauptstadt Potsdam.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Der Antrag wird in vorliegender Form abgelehnt.

 

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Anlagen zur Vorlage