27.06.2011 - 5.4 Werbesatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der neuen Fassung (mit Datum vom 05.05.2011) mit Änderungen zugestimmt, die den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht  und von der Antragstellerin übernommen wurden.

 

Ergänzungsantrag:

Namens der Fraktion Potsdamer Demokraten beantragt der Stadtverordnete Cornelius:

 

An den Beschlusstext soll angefügt werden:

Die Verwaltung  wird beauftragt, sinngemäß entsprechende Regelungen für die Straßen und Stadtteile des Geltungsbereiches der Werbesatzung festzulegen.

 

Abstimmung:

Dieser Ergänzungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 6 Ja-Stimmen.

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 27.02.2006 in der Weise zu ändern, dass folgende Werbeanlagen erlaubnisfrei möglich sind:

 

1.      Pro Ladeneinheit sollen 2 Verkaufsauslagen/Warenpräsentationen im Kleinpflasterbereich zur Häuserfront erlaubnisfrei möglich sein.           

              r Auslagenstände vor Blumengeschäften gilt die Regelung über genehmigungsfreie Vorhaben nach § 55, Abs. 9; Nr. 9 bzw. Nr. 11 der             Brandenburgischen Bauordnung.

 

2.      Pro Ladeneinheit soll ein Fahrradständer mit  Werbeanlage (Gesamtgröße: max. Höhe 1,50 m, Breite 0,90 m) oder wahlweise ein Werbeaufstellerglich sein; dabei darf die Werbeanlage daran eine maximale Größe von 1 m² (Vor- und Rückseite zusammen) haben.

 

Der Bereich des Großpflasters/Granitplatten ist völlig frei zu halten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

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Anlagen