27.06.2011 - 6.8 Sponsorenleistungen durch die EWP

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Diese Vorlage wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom 27.06.2011) als TISCHVORLAGE ausgereicht und namens der Fraktion BürgerBündnis von der Stadtverordneten Bankwitz eingebracht.

 

 

(Die Vorlage wird in den Hauptausschuss überwiesen.)

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister, bzw. der zuständige Beigeordnete, wird in seiner Funktion als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam beauftragt, als Gesellschafter der Stadtwerke Potsdam GmbH, folgenden Gesellschafterbeschluss zu fassen:

Die Geschäftsführung der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) wird angewiesen, als Vertreter des Gesellschafters der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) folgende Maßnahmen umzusetzen:

1.      Die EWP erteilt Auskunft über die Sponsorenleistungen, Spenden und die Gewährung von geldwerten Vorteilen jeder Art (zum Beispiel in Form von kostenloser oder vergünstigter Abgabe von Energie und Wasser) der letzten fünf Jahre in tabellarischer Form. In dieser Tabelle werden die geleisteten Beträge, die Empfänger und der Verwendungszweck dargestellt.

2.      Die EWP stellt diese Informationen ab dem Geschäftsjahr 2010 unaufgefordert zusammen mit der Vorlage des Jahresabschlusses der SWP zur Verfügung.

 

Die Geschäftsführung der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) wird ferner angewiesen:

 

1.      Die Geschäftsführung der SWP wird diese Informationen den Stadtverordneten in der Augustsitzung 2011 vorlegen.

2.      Ab dem 16. Beteiligungsbericht der SWP (für das Jahr 2010) werden die Sponsorenleistungen und Spenden sowie die Gewährung geldwerter Vorteile jeder Art sämtlicher städtischer Beteiligungen in diesen Berichten veröffentlicht.

3.      In dem Vertrag über die Prüfung des Konzernabschlusses der SWP ab dem Jahr 2011 wird der jeweilige Wirtschaftsprüfer in Erweiterung des Prüfungsauftrages beauftragt, die vorstehenden Angaben zu prüfen und hierüber im Prüfungsbericht zu berichten.