26.11.2002 - 3.1 Weiterer Betrieb der Hauptattraktionen der Bund...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein.

U.a. macht er auf einen in der Vorlage enthaltenen Übertragungsfehler aufmerksam (S. 9 Variante A, Erlöse  statt 230 TEUR ist richtig 330 TEUR). Zugleich verweist er auf die als Tischvorlage ausgereichte Matrix, welche die Zahlen ausführlicher aufgefächert darstellt.

 

Anschließend berichtet Herr Goetzmann kurz über die bereits erfolgte Behandlung in den Ausschüsse FWL, BUGA, Kultur, B/Sp und informiert zusammenfassend über die dort gegebenen Beschlussempfehlungen.

 

In Bezug auf die übermittelten Beschlussempfehlungen anderer Ausschüsse bittet der Ausschussvorsitzende die Diskussion im SBW-Ausschuss auf folgende Aspekte zu beschränken:

-     City-Management

-     Beirat (Integration)

-     Prüfung der Umsetzbarkeit

Das Einverständnis der Teilnehmer erfolgt.

 

Herr Kutzmutz spricht sich für die Einrichtung eines Beirates aus. In Bezug auf die Umsetzbarkeit sollte zu einem angemessenen Zeitpunkt überprüft werden, ob sich das Konzept bewährt hat. Weiterhin plädiert Herr Kutzmutz für die PDS-Fraktion für die Variante A, um damit alles in eine Hand zu geben.

 

Herr Lehmann erläutert, weshalb die CDU-Fraktion die Variante C nicht mitträgt und spricht sich ebenfalls für die Variante A aus, so dass alles in die Hand der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH (ET BF GmbH) gegeben wird, einschl. dem City-Management. Im Punkt 3 sei deutlich zu machen, dass es sich bei den 2 Mio € um eine Bruttozahl handelt. Den Antrag dazu wird er formulieren.

 

Herr Goetzmann macht bzgl. des Vorschlages zur Favorisierung der Variante A auf die vergaberechtliche Situation aufmerksam. Da sich die ET BF GmbH nicht zu 100 % in städtischen Eigentum befindet, wäre die Vergabe der Pflege des Lustgartens, des Veranstaltungsmanagements Volkspark, Lustgarten und Freundschaftsinsel vergaberechtlich ausschreibungspflichtig. Damit könnte keine direkte Vergabe an die ET BF GmbH erfolgen. Die Voraussetzung dafür wäre erst gegeben, wenn die Stadt die Gesellschaftsanteile (50 %) , die gegenwärtig noch der Sanierungsträger Potsdam hat, erwerben würde.

 

 

Auf verschiedene Rückfragen der Teilnehmer wird durch Herrn Goetzmann, Herrn Härtig (GF ET BF), Frau Tuta (BUGA GmbH) eingegangen.

Bzgl. des einzurichtenden Beirates besteht Einvernehmen zwischen den Stadtverordneten, der Verwaltung und dem ET BF.

 

Nach Abschluss der Diskussion verständigen sich Herr Lehmann und Herr Kutzmutz auf folgenden gemeinsamen Änderungsantrag:

 

Pkt. 1 Die Bewirtschaftung und Pflege des Volksparkes, einschl. des Veranstaltungsmanagements, werden dem Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH ab 2003 gemäß Variante A übertragen.

 

Abstimmung:  4/4/0    (damit abgelehnt)

 

Pkt. 2 Die Pflege des Lustgartens sowie das Veranstaltungsmanagement im Lustgarten und der Freundschaftsinsel sowie die Koordinierung der Aktivitäten (City-Management) in der Innenstadt werden vorbehaltlich einer zu prüfenden und vorzunehmenden Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH ab 2003 gemäß Variante A übergeben.

 

Abstimmung:  4/4/0    (damit abgelehnt)

 

 

 

 

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In Abänderung des Beschlussvorschlages der DS 02/SVV/0680 v. 13. 08. 2002 möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

 

 

1. Die Bewirtschaftung und Pflege des Volksparkes, einschließlich des Veranstaltungsmanagements, werden dem Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH ab 2003 gemäß Variante C übertragen.

 

2. Die Pflege des Lustgartens sowie das Veranstaltungsmanagement im Lustgarten und der Freundschaftsinsel sowie die Koordinierung der Aktivitäten in der Innenstadt werden vorbehaltlich einer zu prüfenden und vorzunehmenden Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Potsdam GmbH ab 2003 gemäß Variante C übertragen.

 

3. Der für die Pflege und das Veranstaltungsmanagement des Volksparks und des Lustgartens erforderliche Zuschussbedarf wird vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses 2003 auf 2 Mio. EUR begrenzt.

 

Er ist im Verwaltungshaushalt des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen einzustellen und wie folgt zu verteilen:

- Zuschuss Volkspark                          1.670 TEUR

- Zuschuss Lustgarten                            330 TEUR

 

4. Aus Effektivitätsgründen wird das City-Management ab 2003 in die Aufgaben gem. des Beschlusspunktes 2 integriert.

 

Unter Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses 2003 wird hierfür ein Zuschuss von 40 TEUR im Verwaltungshaushalt des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung und Bauen eingestellt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, weitere Finanzierungsmöglichkeiten unter Beteiligung der Werbegemeinschaft und durch Einwerbung von Fördermitteln zu prüfen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:                           4

Ablehnung:                              4

Stimmenthaltung:                    0

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Anlagen zur Vorlage