26.11.2002 - 4.1 Uferwanderweg im Bereich Villa Carlshagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 26.11.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr
Lehmann bringt den Antrag ein.
Herr
Lohrenz (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) informiert, dass aus Sicht der
Verwaltung eingeschätzt wird, dass die notwendigen Genehmigungen zur Errichtung
einer Steganlage zur Weiterführung des Uferwanderweges im Bereich der Villa
Carlshagen nicht erlangbar sind. Voraussetzung wäre der Abschluss eines
entgeltpflichtigen Nutzungsvertrages mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt.
Dieser wird in der Regel nur erteilt, wenn auch die Zustimmung des landseitigen
Eigentümers hierzu vorliegt, da dem landseitigen Eigentümer durch den Bau des
Parallelsteges die wasserseitige Zuwegung abgeschnitten wird.
Die
Planungs- und Baukosten werden mit 330 T€ und die jährlichen Unterhaltskosten
mit 6 T€ eingeschätzt. Das jährliche Nutzungsentgelt an das Wasser- und
Schifffahrtsamt würde 1,5 T€ betragen.
Verschiedene
Ausschussmitglieder äußern die Ansicht, dass mit diesen gegebenen Informationen
der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt sei.
Frau
Hüneke bittet in der nächsten Sitzung (im nicht öffentlichen Teil) um
Information, wie es mit dem Gesamtprojekt Uferwegkonzept aussieht. Wo laufen
Verhandlungen, wie ist der Stadt, welches Ergebnis ist zu erwarten.