26.11.2002 - 4.2 Fahrrad-Ampeln

Beschluss:
vertagt
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Herr Kutzmutz gibt Erläuterungen zum Antrag.

 

Herr Becker (Bereich Verkehrsmanagement/Straßenbeleuchtung) informiert, dass die Ausrüstung von Ampelmasten mit Ampelgriffen möglich sei. Der Preis für einen „normalen" Ampelgriff beträgt zur Zeit 38,30 € und ist im mittelfristigen Finanzplan nicht enthalten. Herr Becker macht darauf aufmerksam, dass es bei der Montage des Ampelgriffs Einschränkungen gibt, wie

-            Montage nur möglich, wo Radfahrer und Fußgänger an demselben Übergang die Straße queren müssen und sich nach einem Signal mit einer Kombi-Maske (Fußgänger- und Radsymbol) im Leuchtfeld richten müssen

-     auf Radwegen mit separaten Radfahrsignalen ist die Montage des Ampelgriffs an den entspr. Ampelmasten nicht möglich, da Radfahrer vor dem Signalquerschnitt an einer Haltelinie halten müssen (Gewährleistung, dass das Radsignal auch sichtbar für sie ist )

-     der Ampelmast muss mind. 1,10 m von der Fahrbahnkante entfernt stehen

-     auf kombinierten Geh- und Radwegen mit Blindensignalisierung ist dieser Griff aus Sicherheitsgründen abzulehnen.

 

Herr Gernhardt äußert (auch als Vertreter des ADFC), dass – auch wenn es im Zusammenhang mit dem Radverkehr in Potsdam dringendere Probleme gäbe - eine Prüfung, welche Ampeln geeignet wären, durchaus zu begrüßen sei. Ggf. könnte die Finanzierung durch Werbung erfolgen, so dass für die Stadt Kostenneutralität bestünde.

Herr Gernhardt schlägt vor, die Prüfung in unkomplizierter Weise in der Arbeitsgruppe Radverkehr bei der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem ADFC durchzuführen.

 

Herr Kutzmutz als Antragsteller stimmt dem Vorschlag folgendermaßen zu:

Die Ausstattung von Lichtsignalanlagen mit Griffen für haltende Fahrradfahrer wird in der Arbeitsgruppe Radverkehr der Stadtverwaltung geprüft. Hierzu ist mit dem ADFC e.V. abzustimmen, welche Fahrradampeln besonders für die Ausstattung mit derartigen Vorrichtungen geeignet sind. Aus dem Ergebnis der Abstimmung ist der Finanzbedarf zu ermitteln. Über das Ergebnis der Prüfung ist der SBW-Ausschuss zu informieren.

 

Bis zum Vorliegen des Ergebnisses aus der Arbeitsgruppe wird der Auftrag zurückgestellt.

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