17.12.2002 - 7.2 BE zum Beschluss DS 02/SVV/0344, Ufergaststätte...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege) informiert, dass es in der letzten Woche noch einmal ein Gespräch mit dem Geschäftsführer der TLG gegeben hat. Folgendes Ergebnis kann mitgeteilt werden:

-          Bestand der Ufergaststätte ist wirtschaftlich nicht verwertbar

-          für weitere Entwicklung ist ausschließlich Abbruch und Neubebauung notwendig

-          TLG legt vor Abbruch des Bestandes Wert auf die Sicherheit des Baurechtes für die Folgenutzung

-          die TLG ist bemüht, ein Verwertungskonzept zu Stande zu bringen; bemüht sich hier auch um die Abstimmung hinsichtlich eines Konzeptentwurfes mit der Verwaltung (kompakte Lösung)

-          bzgl. der zeitlichen Vorstellung: TLG möchte bzgl. der Entwicklung die konzeptionelle Abstimmung mit der Stadt im kommenden Kalenderjahr durchführen.

 

Die Anregung von Herrn Jäkel, ggf. die Interessen der beiden anliegenden Wohnungsgenossenschaften einzubinden, wird die Verwaltung gern aufnehmen und in die Gespräche mit der TLG einbringen. Baurecht selbst kann nur im Zusammenhang mit einem konkreten Vorhaben diskutiert werden.

 

Herr Jäkel bittet um eine erneute BE zu dieser Thematik vor der Sommerpause.

 

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