08.02.2012 - 3.2.6 Bürgerhaushalt in Potsdam 2012 - TOP 20 'Liste ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2.6
- Zusätze:
- Stadtverordneter Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Ausschuss für Finanzen (ff)
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 08.02.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- vertagt
Zu diesem Vorschlag verweist der Oberbürgermeister auf das zustimmende Votum des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen und auf das Werkstattverfahren, das am Wochenende seinen Abschluss finde und die sich daran anschließende Bürgerbefragung. Deshalb schlage er vor, diesen heute nicht zur Abstimmung zu stellen, sondern bis zum Vorliegen des Bürgervotums zurückzustellen.
Herr Dr. Scharfenberg sieht in diesem Verfahrensvorschlag einen typischen Fall, welche Bedeutung einem Bürgervotum zugemessen werde. Der Bürgervorschlag habe schon vor dem Werkstattverfahren vorgelegen und so sei doch eher die Frage, wie dieser in den Rahmen der Bürgerbeteiligung mit einfließe. Das, so der Oberbürgermeister, könne bei der Diskussion über die Bürgerbefragung mit einfließen, so dass der Vorschlag nach dem Ergebnis der Befragung in der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt werden könnte.
Herr Schüler betont, dass er keine Alternative zur Zurückstellung sehe und bei der Abstimmung zum Bad beide Voten mit einzubeziehen seien. Herr Kutzmutz spricht sich unter Verweis auf die im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen dazu geführte Diskussion dagegen aus. Wenn der Hauptausschuss ein Votum abgebe, werde dies von den Bürgern zur Kenntnis genommen, sie seien aber nicht daran gebunden. Ein Votum im Hauptausschuss abzugeben, wenn die Bürger schon abgestimmt haben, mache keinen Sinn. Herr Schultheiß sieht in der Abstimmung einen Vorgriff auf das, was die Stadt von den Bürgern wissen wolle.
Herr Heuer verweist auf die am Oberbürgermeister festgemachte Kritik, dieser würde einen Standort favorisieren; mit einer Abstimmung im Hauptausschuss würde man das gleiche machen.
Frau Bankwitz merkt an, dass es sich hier um einen Vorschlag aus dem Verfahren des Bürgerhaushaltes handele, der auch votiert werden müsse, denn hinter diesem stünden zahlreiche Bürger. Das Votum ändere nichts an dem Verfahren. Herr v. d. Osten-Sacken spricht sich dafür aus, dem Workshop keine diesbezügliche Empfehlung zu geben.
Der Geschäftsordnungsantrag von Herrn Heuer, den Antrag zurückzustellen, wird mit 10 Ja-Stimmen, bei 6 Nein-Stimmen angenommen.