08.02.2012 - 3.3.11 Berichte aus den Aufsichtsräten an die SVV
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3.11
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 08.02.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Oberbürgermeister bringt dazu einen Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut ein:
Der Gesellschaftervertreter der Stadtwerke Potsdam GmbH, der PRO POTSDAM GmbH und des Klinikums Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH werden gebeten, halbjährlich im nicht öffentlichen Teil des Hauptausschusses schriftlich über die wesentlichen Beschlüsse sowie über die Umsetzung der strategischen Ziele/Zielvereinbarungen zu berichten und für Nachfragen der Stadtverordneten zur Verfügung zu stehen.
Herr Schüler übernimmt die Präzisierung und die halbjährliche Berichterstattung im Hauptausschuss über die Behandlung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung bittet er abzustimmen, denn eine Erörterung könne so weit möglich öffentlich erfolgen und Ergänzungen seien im nicht öffentlichen Teil möglich.
Der Änderungsantrag des Oberbürgermeisters, im nicht öffentlichen Teil des Hauptausschuss zu berichten, wird zur Abstimmung gestellt und findet mit 7 Ja-Stimmen, bei 7 Nein-Stimmen keine Mehrheit.
Anschließend wird der Antrag mit den von der Antragstellerin übernommenen Änderungen zur Abstimmung gestellt:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Gesellschaftervertreter der Stadtwerke Potsdam GmbH, der PRO POTSDAM GmbH und des Klinikums Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH werden gebeten, halbjährlich im öffentlichen Teil des Hauptausschusses schriftlich über die wesentlichen Beschlüsse sowie über die Umsetzung der strategischen Ziele/Zielvereinbarungen zu berichten und für Nachfragen der Stadtverordneten zur Verfügung zu stehen.
Bei Bedarf können dabei auf Antrag und Beschluss des Gremiums Beratungsgegenstände, bei Vorliegen besonderer Schutzgründe, im nicht öffentlichen Teil beraten werden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter in den maßgeblichen Satzungen und Geschäftsordnungen der städtischen GmbHs und deren Töchter entsprechende Regelungen zu verankern.