08.02.2012 - 3.5 Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshaupts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister bringt den Antrag ein und informiert über die beantragten Rederechte für Herrn Busch-Petersen, Vorsitzender des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, und Herrn Pavlik, ver.di Potsdam, wogegen sich kein Widerspruch erhebt. Der Antrag auf Rederecht für Herrn Kickinger, Geschäftsstraßenmanager, wird von Herrn Schultheiß zurückgezogen.

 

Anschließend erläutert Herr Busch-Petersen die Praktikabilität des Vorschlags, nimmt aus Sicht des Handelsverbandes dazu Stellung und stellt fest, dass der Vorschlag der Verwaltung umsetzbar sei und bereits in zahlreichen Kommunen – auch im Land Brandenburg – umgesetzt werde. Herr Pavlik erutert die Bedenken aus Sicht der Gewerkschaft und betont, dass das Brandenburgische Ladenschlussgesetz ein Arbeitnehmerschutzgesetz sei. Ein von ver.di in Auftrag gegebenes Gutachten komme ebenfalls zu dem Ergebnis, dass stadtteilbezogene Sonntagsöffnungszeiten nicht möglich seien. Was das Gesetz nicht ausschließe, sei dennoch nicht zwangsläufig erlaubt. Eine diesbezügliche Auslegung des Gesetzes durch die Stadt, um zu sehen, wie der Gesetzgeber darauf reagiere, halte er nicht für den richtigen Weg. Im Anschluss übergibt er das Gutachten an den Oberbürgermeister.

Der Oberbürgermeister verweist seinerseits darauf, dass die Zahl der Sonntage nicht erhöht, sondern in der Stadt besser verteilt werde. Dabei sollen natürlich die Bedürfnisse der Mitarbeiter berücksichtigt werden.

 

Herr Schultheiß spricht sich im Rahmen der Diskussion für den Vorschlag der Verwaltung aus; die Argumente der Gewerkschaft könne er nicht nachvollziehen.

Herr Heuer spricht sich gegen den Vorschlag der Verwaltung aus, denn wenn das Land den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aufheben sollte, hätte man gar keine Satzung und damit „auch nichts gekonnt“. Die Fraktion SPD wolle nicht „sehenden Auges“ eine rechtswidrige Satzung beschließen und schlage deshalb vor, bei der bisherigen Regelung zu bleiben. Herr Dr. Wegewitz verweist auf die Argumentation der Stadt  zum gleichen Beschluss aus dem Jahr 2011. Sie könne keine andere Rechtsposition einnehmen ohne höchstrichterliche Entscheidung oder Änderung der Gesetzeslage. Der von ihm dazu eingebrachte Änderungsantrag ist der Niederschrift als Anlage sowie dem RIS beigefügt.

 

Herr Dr. Scharfenberg verweist auf die längere im Landtag geführte Diskussion in Bezug auf die Situation in Potsdam. Die Frage sei, wie man zu einem Ergebnissen komme, einen Vorschlag zu haben der diese Situation berücksichtigt, aber trotzdem nicht an jedem Sonntag an irgendeiner Stelle geöffnet ist. Deshalb sollte der Oberbürgermeister nochmals beauftragt werden, Gespräche mit den Einzelhändlern zu führen, um einen Kompromiss zu finden zwischen ihnen, dem Land und den Interessen der Gewerkschaft, so dass in der Hauptausschusssitzung am 29.02. abgestimmt werden könnte.

Frau Bankwitz betont, dass das Gesetz nicht ausgehöhlt werden solle – deshalb könne sie dem Änderungsantrag der Fraktion SPD ebenso zustimmen, wie dem Vorschlag von Herrn Dr. Scharfenberg. Herr v. d. Osten-Sacken spricht sich gegen den Vorschlag von Herrn Dr. Scharfenberg aus, da ein Ergebnis innerhalb von zwei Wochen nicht vorliegen könne. Die lange Diskussion zu diesem Thema zeige, dass die Rechtskonformität der vorliegenden Satzung nicht sicher sei. Die Gefahr, dass der Beschluss deshalb kassiert werde, sei nicht so schlimm, weil man dann dem Änderungsantrag der Fraktion SPD folgen oder die Stadt in ein Klageverfahren gehen nnte.

 

Herr  Frerichs wirbt in seinen Ausführungen für den Vorschlag der Verwaltung und erläutert die Motivation für diese Auslegung des Ladenöffnungsgesetztes. Er betont, dass dieser Vorschlag aus der Runde der Einzelhändler komme und auch keine „Extrawurst“ darstelle. Das Vorhaben sei weder verboten, noch halte er es für fahrlässig.

Herr Schüler empfiehlt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und so wie Herr v. d. Osten-Sacken ausführte, zu sehen, was dann passiere. Frau Dr. Schröter plädiert dafür, erst alles rechtlich abzuklären und dann zu entscheiden. Herr Schultheiß verweist darauf, dass der Vorschlag der Verwaltung abgesprochen sei – mit dem Einzelhandelsverband, der IHK – der Änderungsantrag der Fraktion SPD jedoch nicht. Deshalb sollte versucht werden, die Sonntagsöffnungszeiten jetzt so zu regeln, wie von der Verwaltung vorgeschlagen.

 

Ebenso betont der Oberbürgermeister, dass mit den Händlern bereits im Vorfeld gesprochen wurde und deren Auffassung sich im Vorschlag der Verwaltung niedergeschlagen habe. Er habe bei der Einbringung der Vorlage auf die jetzt diskutierten Probleme bereits aufmerksam gemacht.

 

In der folgenden Abstimmung findet der vorgeschlagene Änderungsantrag der Fraktion SPD mit 6 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen keine Mehrheit.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über mögliche Verkaufszeiten an Sonntagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2012 mit Datum vom ….

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            7

Ablehnung:                            2

Stimmenthaltung:              7

 

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Anlagen zur Vorlage