29.02.2012 - 4.5 Bürgerbeteiligung an der Energie und Wasser Pot...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Hüneke bringt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag ein und verweist auf die dazu ausgereichte neue Fassung vom 21.06.2011. Sie schlägt vor, diese zu ändern und im ersten Absatz, letzte Zeile, das Wort „geschaffen“ durch „geprüft“ zu ersetzen sowie die letzte Zeile des Antrags zu streichen. Herr Dr. Scharfenberg erinnert an die im August vergangenen Jahres dazu geführte Diskussion und seine Anregung, die Bürgerbeteiligung nicht nur auf die EWP zu beziehen, sondern zu prüfen, für welche Unternehmen das noch geeignet sei.

 

Da Frau Hüneke und auch Herr Exner Bedenken äern und vorschlagen, sich erst im Ergebnis der Prüfung damit zu beschäftigen, beantragt Herr Dr. Scharfenberg, im ersten Absatz statt EWP, „der Unternehmen der SWP“ einzufügen.

Dieser Änderungsantrag wird anschließend zur Abstimmung gestellt und mit 11 Nein-Stimmen, bei 4 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Bei den zu treffenden Entscheidungen über die zukünftige Führung und Gesellschafterstruktur der EWP soll die Möglichkeit einer Beteiligung von Bürgern an der Gesellschaft geschaffen geprüft werden.

 

Dabei sollen folgende Eckpunkte geprüft werden:

-       ob die Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger an einer Bürgerbeteiligungs­gesellschaft besteht, die ihrerseits Anteile an der EWP erwirbt. Die Rechtsform der Bürgerbeteiligungsgesellschaft sollte z.B. eine Genossenschaft sein.

-       ob die Bürgerbeteiligungsgesellschaft Miteigentümer bei der EWP wird – vorerst in Höhe von 35 % des Stammkapitals, wobei der Wert vorab von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu ermittelt ist. Dabei wäre das neu eingebrachte Stammkapital nicht als Kaufpreis, sondern als Kapitalerhöhung zu verstehen, wobei hier zu prüfen ist, ob die Minderheitsbeteiligung der EON.Edis zurückgekauft werden kann und als Stammkapital der Bürgerbeteiligungsgesellschaft zur Verfügung steht oder aber der bestehende Gesellschaftervertrag um eine 35 %-tige Kapitalerhöhung durch die Bürgerbeteiligungsgesellschaft der Vorzug gegeben wird.

-       Anteile an der Bürgerbeteiligungsgesellschaft können natürliche Personen erwerben, die Strom-, Gas- und/oder Fernwärme-Kunden der EWP sind. Weiterhin soll geprüft werden, welche Möglichkeiten es für die Beteiligung von Umlandgemeinden gibt, die Konzessionen an die EWP vergeben.

-       Die Bürgerbeteiligungsgesellschaft mit möglichst geringer Beteiligungshöhe soll eine breite Streuung der Anteile ohne Dominanz von „Großinvestoren“ haben. Ein Anteil an der Genossenschaft soll einen Wert von 500 Euro haben (=Mindesteinlage). Eine Begrenzung der Einlagen nach oben soll auf max. 20 Anteilen pro Genosse (10.000 €) begrenzt werden. Für Umlandgemeinden sind ggf. Sonderregelungen zu erarbeiten.

-       Wenn die Bürgerbeteiligungsgesellschaft einen Anteil von mindestens 5 % an der EWP erreicht hat, soll sie einen Sitz im Aufsichtsrat der EWP erhalten.

-       Die Stadt Potsdam bzw. die von ihr beherrschte Holding Stadtwerke Potsdam GmbH bleiben Mehrheitseigner der EWP und geben nicht in höherem Maße Anteile an die Bürgerbeteiligungsgesellschaft ab, als die anderen Gesellschafter der EWP. Die Minderheitenrechte der privaten Mitgesellschafter sollen auch bei einer Verringerung ihrer Anteile erhalten bleiben.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            10

Ablehnung:                              2

Stimmenthaltung:                3