14.03.2012 - 4 Umgang mit dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges"

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Herr Schubert begründet das Anliegen mit dem Verweis darauf, dass dieser Punkt auf der Tagesordnung bestehen bleiben solle, die darunter zu behandelnden Themen aber vorher anzumelden seien, um sich darauf vorbereiten zu können. Schließlich handele es sich nicht um eine erweiterte Fragestunde an den Oberbürgermeister und es sse das Prinzip der Öffentlichkeit gewahrt bleiben.  Daran anschließend verweist Herr  Exner auf die kommunalrechtlichen Ausführungen zum Öffentlichkeitsprinzip und darauf, dass die Tagesordnung einen Grad der Bestimmtheit haben müsse, damit r die Stadtverordneten und auch für die interessierte Öffentlichkeit klar ersichtlich sei, über was verhandelt werden soll.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass dann auch die Verwaltungsmitteilungen dazu gehören müssen und es keine Tischvorlagen mehr geben dürfe. Eine derartige Diskussion habe er noch nicht erlebt und auch im Landtag sei es möglich, „Aktuelles“ zu behandeln und flexibel auf derartige Punkte zu reagieren. Schließlich diene der Punkt auch dazu, „Dinge unproblematisch abzuräumen“. Er stimme dem Anliegen zu, dass die Verwaltung die Möglichkeit haben solle, sich darauf vorzubereiten; im Einzelfall müsse eine Nennung der Punkte auch zu Beginn der Sitzung möglich sein.

Herr Heuer merkt dazu an, dass eben nicht nur ganz dringliche Themen angesprochen, sondern „Steckenpferde geritten“ werden. Frau Dr. Müller fordert, dass genau zu regeln sei, wer, wo und was dann anzumelden hat. Frau Dr. Schröter schließt sich dem an und meint, man müsse die Ausschusssitzungen praktikabel halten. Dinge, für die die Verwaltung eine Vorbereitung brauche, sollten bis Freitag angemeldet werden und die „allgemeinen Dinge“ bis Dienstag früh.

Frau Hüneke spricht sich ebenfalls für eine „Voranmeldung“ generell bis Freitag vor der Sitzung und für ganz aktuelle Themen bis zu Beginn der Sitzung aus. Frau Bankwitz favorisiert eine Variante, die das nicht zu sehr formalisiere.

 

Unter Verweis auf die in der Hauptsatzung geregelte 3-Tage-Frist der Veröffentlichung der Tagesordnung schlägt Herr Schubert als Frist Montagmittag vor.

Das, so Frau Dr. Schröter, sei zur formalistisch und umständlich – außerdem müsse das auch für den Oberbürgermeister gelten, wie z. B. bei Eintragungen in das Goldene Buch der Stadt.

Herr Dr. Scharfenberg meint, dass die Vorteile gegenüber den Nachteilen überwiegen und wenn eine Frage durch die Verwaltung nicht beantwortet werden könne, dann solle es in der nächsten Sitzung nachgeliefert werden.  Die Anliegen vorher anzuzeigen sei sicher sinnvoll, diese inhaltlich gefüllt zu veröffentlichen, aber nicht. Mit entsprechenden Fristen würde sich der Hauptausschuss selbst knebeln.

 

Herr Schubert stellt anschließend fest, dass es hierzu keiner Abstimmung bedarf, sondern hinter dem Tagesordnungspunkt die Aufforderung an den Oberbürgermeister stehe, die Hauptsatzung konsequent umzusetzen.

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