28.03.2012 - 3.8 Stiftung Freier Uferweg Griebnitzsee

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wie Frau Dr. Schröter anmerkt, sei das Thema schon mehrmals aufgerufen und vertagt worden. Jetzt gebe es einen Änderungsvorschlag von Herrn Exner, mit dem die Fraktion umgehen könnte.

 

Herr Exner trägt den Änderungsantrag vor:

„Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 125 die Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung Freier Uferweg Griebnitzsee oder einer ähnlichen Form des bürgerschaftlichen Engagements zu klären und darüber spätestens mit dem Satzungsbeschluss zu berichten. Die Realisierung einer Stiftung oder ähnlichen Rechtsform soll unmittelbar nach Eintritt der Bestandkraft des Bebauungsplanes möglich sein. Bleibt es bei einer Stiftung, soll deren Anerkennungsfähigkeit mit der Stiftungsbehörde vorab geklärt werden.“

 

Herr Schüler macht darauf aufmerksam, dass es für die Gründung einer Stiftung wichtig sei, den Stiftungszweck zu definieren; dies ergebe sich aus dem Antrag nicht.

 

Herr Dr. Scharfenberg verdeutlicht nochmals den Hintergrund und die Intention des Antrages. Als eine der definierten Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung wurde vom Oberbürgermeister der Inhalt eines künftigen Bebauungsplanes genannt. Dieser B-Plan liegt jetzt vor. Damit sei eine wichtige Grundlage r die Bestimmung des Gegenstandes/des Zweckes einer zu gründenden Stiftung gegeben.

 

Herr Dr. Scharfenberg bittet darum, nicht erst mit dem Satzungsbeschluss über die Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung zu berichten, sondern um eine vierteljährliche Berichterstattung, welche Anstrengungen unternommen wurden.

 

Herr Exner bittet darum, von einer vierteljährlichen Berichterstattung Abstand zu nehmen; nach der Sommerpause sei realistisch.

 

Herr Dr. Scharfenberg ist mit einer Berichterstattung nach der Sommerpause einverstanden.

 

Herr Schüler merkt an, dass es sinnvoll sei, den Stiftungszweck mit in den Beschlusstext aufzunehmen.

 

Herr Heuer verweist darauf, dass es eine Reihe von Problemen im Rahmen der Gründung einer Stiftung gebe, wie z.B. Stiftungszweck und vor allem Stiftungskapital. Er fragt nach dem Spendenkonto für den Uferweg Griebnitzsee.

 

Herr Exner hat den Stand nicht im Kopf; er meint, dass man im 4stelligen Bereich liege.

 

Herr Dr. Scharfenberg nimmt Bezug auf die Mitteilungsvorlage 10/SVV/0200 vom 03.03.2010; hier heißt es:

 

In Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung DS-Nr. 09/SVV/0596 hat der Oberbürgermeister geprüft, unter welchen Voraussetzungen die vorhandene Bereitschaft in der Bevölkerung, sich an der Finanzierung des Erwerbs von Grundstücken am Griebnitzsee oder an deren Überlassung zu Gunsten der Öffentlichkeit zu beteiligen, genutzt werden kann. Insbesondere soll hierbei auch die Gründung einer Stiftung in Betracht gezogen werden.“ Insoweit fange man nicht bei „Null“ an; es gehe also um eine Konkretisierung, d.h. was an Voraussetzungen kann und sollte man schaffen.

 

Frau Knoblich stellt den geänderten Antrag mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 125 die Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung Freier Uferweg Griebnitzsee oder einer ähnlichen Form des bürgerschaftlichen Engagements zu klären und darüber spätestens nach der Sommerpause zu berichten. Die Realisierung einer Stiftung oder ähnlichen Rechtsform soll unmittelbar nach Eintritt der Bestandkraft des Bebauungsplanes möglich sein. Bleibt es bei einer Stiftung, soll deren Anerkennungsfähigkeit mit der Stiftungsbehörde vorab geklärt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            8

Ablehnung:                            2

Stimmenthaltung:              5