28.03.2012 - 3.6 Vereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und...

Beschluss:
vertagt
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Herr Schüler legt die Intention der vorliegenden Vereinbarung dar. Wie er betont, werde hier keine Schiedsstelle eingerichtet, sondern eine Schlichtungsstelle. Damit werden die Stadtverordneten in keinem ihrer Rechte beeinträchtigt. Die Einrichtung einer Schlichtungsstelle sehe lediglich die Möglichkeit vor, vor Inanspruchnahme der Gerichte zu einer Klärung zu kommen. Dieses sei ein Angebot, welches nicht in Anspruch genommen werden müsse. Kommt keine Einigung zustande, gilt der Akteneinsichts- bzw. Auskunftsantrag als abgelehnt.

 

Herr Dr. Scharfenberg weist darauf hin, dass die Fraktion DIE LINKE deutlich gemacht habe, wie sie zu der Vereinbarung stehe; die beiden in der Vorlage genannten Personen sind dafür nicht geeignet, Einvernehmen herzustellen; man wäre jedoch offen, wenn andere Personen genannt werden. Ansonsten stimme man gegen die Vereinbarung.

 

Frau Birgit Müller sieht ebenfalls das Problem, dass es einen Antragsteller gebe, dessen Antrag vom Oberbürgermeister abgelehnt wurde und im Schlichtungsverfahren sitze derjenige, der den Antrag abgelehnt habe dann dem Antragsteller gegenüber. Dies schließe eine wirkliche Schlichtung aus.

 

Herr Schultheiß teilt die Auffassung von Frau Birgit Müller. Wenn man andere Personen finden würde, könnte er zustimmen.

 

Herr Sändig schließt sich den Vorrednern an. Seines Erachtens sei im Workshop zum Thema „Gewährung von Akteneinsicht“ etwas anderes vermittelt worden. Hier sei immer von 4 Personen die Rede gewesen. Es sei auch nicht gesagt worden, dass die beiden Personen stimmberechtigt sind. Seines Erachtens werden mit dieser Schlichtungsstelle keine Gerichtsverfahren verhindert.

 

Herr Schüler betont nochmals, die Schlichtungsstelle führt ein Verfahren durch, nicht mehr. Die Entscheidung treffen die Beteiligten, der Antragsteller und der Oberrgermeister. Die Schlichtungsstelle entscheidet nicht. Wenn es zu keiner Einigung kommt, steht der Rechtsweg offen.

 

Herr Heuer kann die Kritiken nachvollziehen, schließt sich jedoch der Argumentation von Herrn Schüler an, dass man sich dem Schlichtungsverfahren nicht unterwerfen müsse.

 

Frau Dr. Schröter merkt an, dass die beste Grundlage sei, die Akteneinsicht zu gewähren. Sie schlägt vor, das einzusetzen, was von Herrn Sändig im Ergebnis des Workshops beschrieben wurde.

 

Herr Schüler schlägt vor, dann einen Änderungsantrag zu stellen. Ansonsten schlage er die Vertagung der Drucksache vor.

 

Frau Birgit Müller fragt nach, ob es zu dem Workshop ein Protokoll gegeben habe; es wäre hilfreich, wenn die Fraktionen dieses Protokoll erhalten würden.

 

 

Frau Knoblich stellt den Vorschlag von Herrn Schüler auf Vertagung der Drucksache zur Abstimmung.

 

Der Vertagung auf die nächste Sitzung des Hauptausschusses wird mit 11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen zugestimmt.

 

Damit ist der Tagesordnungspunkt vertagt.

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Anlagen zur Vorlage