28.03.2012 - 3.12 Kommunale Immobilien für freie Schulträger

Beschluss:
geändert beschlossen
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Im Ausschuss für Bildung und Sport wurde dem Antrag in folgender Neufassung zugestimmt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, freien Schulträgern in der Landeshauptstadt keine weiteren städtischen Immobilien durch Vermietung, Verkauf oder Verpachtung mehr zur Verfügung zu stellen. kommunale Immobilien, die für schulische Nutzung geeignet sind, künftig weder zu verkaufen und ausschließlich befristet zu vermieten oder zu verpachten.

 

Herr Exner macht unter Bezug auf das Benachteiligungsverbot deutlich, dass er den Antrag in der jetzigen Fassung für schwierig halte. Er bittet darum, keinen „Schnellschuss“ abzugeben. Man werde keine Immobilien, die für die schulische Nutzung geeignet sind verkaufen oder verpachten.

 

Frau Dr. Magdowski nimmt Bezug auf den Anlass; hier die die Diskussion über die Eisenhardtschule. In Abstimmung mit dem KIS habe man sich darauf verständigt, schulische Flächen nicht zu vermarkten. Sie stimmt Herrn Exner hinsichtlich seiner Bedenken zur Formulierung des Antrages zu. Anliegen sei es immer gewesen, Immobilien mit schulischer Nutzung nicht zu verkaufen, selbst wenn sie vorübergehend nicht benötigt werden.

 

Frau Dr. Schröter verweist darauf, dass es um die Vorhaltung geht, um die Stabilität des Systems öffentlicher Schulen nicht zu gefährden und zu verhindern, dass die Stadt teure Neubauvorhaben initiieren muss, weil städtische Immobilien anderweitig genutzt oder verkauft werden. Letztlich soll die Gründung weiterer freier Schulen nicht mehr mit kommunalen Immobilien unterstützt werden.

 

Frau Bankwitz führt an, dass das Anliegen klar sei. Niemand zwinge einen, dem freien Markt Immobilien zuzuführen, dass sei die Entscheidung der Stadtverordneten. Man könne den Antrag beschließen, ohne Rechtsgrundsätze zu verletzen.

 

Herr Heuer bringt seine Bedenken zum Ausdruck; eine Bevorratung sei kontraproduktiv und bedeute einen Immobilienstillstand. Er schlägt vor, den Antrag insoweit zu ändern, als dass kommunale Bestandgebäude vor dem Verkauf dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorzulegen sind. So könne man immer eine Einzelentscheidung treffen.

 

Herr Dr. Scharfenberg sieht keine Veranlassung für eine Einschränkung und verweist u.a. darauf, dass der Vorschlag aus dem Bildung und Sport nicht besage, dass keine Grundstücke veräert werden dürfen; mit der jetzigen Formulierung habe man auch den entsprechenden Spielraum.

 

Herr Exner verweist in seinen Ausführungen darauf, dass man eine Leitlinie für den Verkauf von städtischen Immobilien habe; man lege der Stadtverordnetenversammlung 1x im Jahr das Verkaufsportfolio vor und die Stadtverordneten treffen die Entscheidung „Ja“ oder „Nein“. Er verweist nochmals auf das Benachteiligungsverbot; wenn freie Träger bieten, dürfe man sie nicht ausschließen.

Herr Schultheißchte ein Plädoyer für die freien Schulen abgeben, die Landeshauptstadt Potsdam spare Millionen durch die freien Schulen.

 

Herr von der Osten hält den Antrag r zu offen, als dass er umsetzbar ist.

 

Herr Schüler weist darauf hin, dass der ursprüngliche Zweck des alten Antrages in der Änderung nicht mehr vorkommt, d.h. freie Schulen tauchen nicht mehr auf. Er hat auch seine Bedenken hinsichtlich der weitergehenden Fassung des Antrages.

 

Herr Schüler schlägt vor zu formulieren: „Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, kommunale Bestandsgebäude (statt „Immobilien“) die für die schulische Nutzung geeignet sind, künftig nicht (statt „weder“) zu verkaufen und ausschließlich befristet zu vermieten oder zu verpachten.“

 

Herr Dr. Scharfenberg bittet darum, zunächst über den Änderungsantrag aus dem Ausschuss für Bildung und Sport abzustimmen.

 

Der Antrag in der Neufassung aus dem Ausschuss für Bildung und Sport wird mit 9 Nein-Stimmen und 6 Stimmenthaltungen abgelehnt.

 

Herr Heuer stellt seinen Änderungsantrag zurück.

 

Es erfolgt die Abstimmung zur geänderten Fassung, wie von Herrn Schüler vorgeschlagen:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, Bestandsgebäude, die für schulische Nutzung geeignet sind, künftig nicht zu verkaufen und ausschließlich befristet zu vermieten oder zu verpachten.“

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Gegenstimmen und

2 Stimmenthaltungen.